Hallo skyline,
ja, das ist grundsätzlich möglich. Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einfach - mit der von Ihnen bereits genannten Begründung - eine Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Über das weitere Verfahren (Ort und Art der Akteneinsicht) wird Sie dann Ihr Rentenversicherungsträger informieren.