Hallo skyline,
bei einer späteren vollen Erwerbsminderungsrente oder der Altersrente werden die neu hinzugekommenen Rentenversicherungsbeiträge aus Ihrer Tätigkeit (von z.B. 30.000 EUR jährlich brutto) angerechnet und führen zur Erhöhung der späteren Rente. Die gezahlte Rente selbst wird hierbei nicht (als Verdienst) angerechnet.