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Experten-Antwort

Bei ALG 2 Bezug = doppelt so hohe Erwerbsminderungsrente?

von Anke 5817.03.2021 | 13:28
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein Sozialberater gab mir folgende Informationen: Wer nur zwischen 3 und unter 6 Stunden erwerbsfähig ist, hat normalerweise nur einen Rechtsanspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wer jedoch jedoch vom Jobcenter ALG 2 erhält, hat einen Rechtsanspruch auf die doppelt so hohe volle Erwerbsminderungsrente = Arbeitsmarktrente und man bleibt weiter "Kunde" beim Jobcenter. 1. Sind die Informationen des Sozialberaters so korrekt? 2. Wer bezahlt die volle Erwerbsminderungsrente = Arbeitsmarktrente? 50% die DRV und 50% das Jobcenter und ALG 2 wird eingestellt? Viele Grüsse Anke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke 58,

ob ein Versicherter eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält ist grundsätzlich nicht davon abhängig, ob dieser ALG II bezieht oder nicht. Entscheidend ist vielmehr das vom sozialmedizinischen Dienst festgestellte noch vorhandene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Umfang der Erwerbsfähigkeit). Bei einem Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) besteht prinzipiell ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Liegt das Leistungsvermögen zwischen 3 Stunden und 6 Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung), besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente (Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen jeweils vorausgesetzt). Bei einem Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden täglich (keine Erwerbsminderung) besteht hingegen kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Eine Besonderheit gilt für Personen, bei denen zwar noch ein Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) besteht, für die aber der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Diese können dann eine volle Erwerbsminderungsrente (auf Zeit) erhalten. Die Entscheidung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger getroffen. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Arbeitsmarkt praktisch als verschlossen gilt, wenn dem Versicherten weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=10 herunterladen können.

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13 Antworten

Kuriam 17.03.2021 | 14:08
Die volle EM Rente trägt die DRV allein.
Lolam 17.03.2021 | 14:08
Ich glaube, Sie verwechseln da was. Nur weil man Kunde beim JC ist, bedeutet das nicht, dass man auch Leistungen erhält. Nein, es ist nicht so bzw kommt es auf die Höhe der Rente an. 1. wird der Bedarf ermittelt 2. wird das Einkommen angerechnet Ja, mit einer teilweisen Rente können Sie eine Vollrente erhalten, wenn der Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt. Ja, Sie können weiter als Kunde beim JC geführt werden und ggf Leistungen erhalten, dass hängt aber allein von Ihrem Bedarf und der Höhe der Rente ab. Wenn Sie einen Bedarf von bspw. 800€ monatlich haben, werden Sie auch noch weiterhin Leistungen des JC erhalten können, wenn Ihr Gesamteinkommen unter 800€ liegt. Liegen Sie darüber können Sie weiterhin Kunde bleiben erhalten aber keine Leistungen.
Anke 58am 17.03.2021 | 14:47
Hallo Lol und Kuri, habe ich es richtig verstanden, dass wenn die halbe Erwerbsminderungsrente 300 € beträgt (bei zwischen 3 und unter 6 Stunden Erwerbsfähigkeit), die DRV dann eine volle Erwerbsminderungsrente von 600 € bezahlt und das Jobcenter 200 € ALG 2 bezahlt, wenn das Jobcenter vor der Erwerbsminderung 800 € ALG 2 bezahlt hat? Wann gilt ein Arbeitsmarkt als verschlossen? Dann wenn man ALG 2 vom Jobcenter erhält? Danke für eure Hilfe! Viele Grüsse Anke
Grobiam 17.03.2021 | 16:18
Zitat von Anke 58 anzeigen
Voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit durch Krankheit /Behinderung länger als 6 Monate unter 3 Stunden gesunken ist. Teilweise erwerbsgemindert, wenn das Gleiche sich auf über 3,aber unter 6 Stunden reduziert. Über 6 Stunden ergibt keinen Rentenanspruch. Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit zählen sämtliche Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden, der ausgeübten Beruf ist, außer Jahrgang vor 1961,irrelevant. Sie müssen für diese Rentenart also sehr krank/behindert sein. Sollte sich eine Leistungsfähigkeit von unter 6 Stunden ergeben und erhalten Sie die Teilrente und Sie üben dazu eine Halbtagstätigkeit aus,bzw.haben bei der AfA ein Recht auf Vermittlung in einen solchen. Sollte innerhalb von 12 Monaten keine solche Tätigkeit gefunden werden, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Dann erhalten Sie trotz höherer Leistungsfähigkeit die Vollrente, dass ist dann die sog. Arbeitsmarktrente, weil nicht nur die medizinischen Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Mit einer Arbeitsmarktrente, wenn der Betrag niedriger ist, bleiben Sie bei AfA /Jobcenter beheimatet,die das ganze aufstocken und Ihr Recht auf Arbeitsvermittlumg aufrecht erhalten.
W°lfgangam 20.03.2021 | 14:13
...natürlich wird bei ALG 2 in Potenz² die EMRT für die folgende Altersrente gerechnet. Daher niemals mit ALG 1 in die Rente gehen ;-)) Die Ausgangsfrage ist gar nicht so verkehrt und im Endeffekt auch stimmig - unter 'Berücksichtigung des Einzellfalles' eben wird es weiter zu ALG 2 Leistungen kommen ...oder auch nicht. Gruß w.
Susanam 21.03.2021 | 18:01
Zitat von W°lfgang anzeigen
Hallo, können Sie das bitte genau erläutern, in welchen Fällen es weiter zu ALG 2 Leistungen kommt, bitte auch in welcher Höhe, und in welchen Fällen es nicht zu ALG 2 Leistungen kommt?
Rätselnderam 21.03.2021 | 18:14
Zitat von W°lfgang anzeigen
das ist ja geil. also vor erwerbsmienderungsrente alg2 beantragen dann verdopelt sich rente. auch dopelt altenrente?
...natürlich wird bei ALG 2 in Potenz² die EMRT für die folgende Altersrente gerechnet. Daher niemals mit ALG 1 in die Rente gehen ;-)) Die Ausgangsfrage ist gar nicht so verkehrt und im Endeffekt auch stimmig - unter 'Berücksichtigung des Einzellfalles' eben wird es weiter zu ALG 2 Leistungen kommen ...oder auch nicht. Gruß w.
Dann stellt sich ja echt die Frage: Kommt man besser, auf ALG2 zu bleiben mit evtl. Minijob ,stellt keinen RA Antrag mit 63 m. Abzug und sitzt das aus, bis Anspruch auf volle Rente besteht ohne Abzug :o) ? Fragt sich nur, wie lange das die AA mitmacht, denn anbieten kann man viele Jobs bekommen von AA, fragt sich nur, ob man genommen wird mit Ü62 von irgendeiner Firma. Man sollte sich natürlich an die Spielregeln halten, alles schön nach Vorgabe abarbeiten...
Thassiloam 21.03.2021 | 18:32
Zitat von Rätselnder anzeigen
...natürlich wird bei ALG 2 in Potenz² die EMRT für die folgende Altersrente gerechnet. Daher niemals mit ALG 1 in die Rente gehen ;-)) Die Ausgangsfrage ist gar nicht so verkehrt und im Endeffekt auch stimmig - unter 'Berücksichtigung des Einzellfalles' eben wird es weiter zu ALG 2 Leistungen kommen ...oder auch nicht. Gruß w.
Dann stellt sich ja echt die Frage: Kommt man besser, auf ALG2 zu bleiben mit evtl. Minijob ,stellt keinen RA Antrag mit 63 m. Abzug und sitzt das aus, bis Anspruch auf volle Rente besteht ohne Abzug :o) ? Fragt sich nur, wie lange das die AA mitmacht, denn anbieten kann man viele Jobs bekommen von AA, fragt sich nur, ob man genommen wird mit Ü62 von irgendeiner Firma. Man sollte sich natürlich an die Spielregeln halten, alles schön nach Vorgabe abarbeiten...
Das dürfte schwierig werden, da andere Leistungen beim Alg 2 vorrangig sind, so denn Anspruch besteht. Und wenn Sie Anspruch auf eine Altersrente - auch eine vorgezogene-haben, dann wird das Jobcenter auch von Ihnen verlangen, dass Sie diese bitte beantragen. Bei Alg 1 ist das anders.
Mikeam 21.03.2021 | 20:48
Und wenn Sie Anspruch auf eine Altersrente - auch eine vorgezogene-haben, dann wird das Jobcenter auch von Ihnen verlangen, dass Sie diese bitte beantragen.
Und welche konkreten Folgen hat es, wenn man keine vorgezogene Altersrente beantragt?
Udoam 21.03.2021 | 21:08
Und wenn Sie Anspruch auf eine Altersrente - auch eine vorgezogene-haben, dann wird das Jobcenter auch von Ihnen verlangen, dass Sie diese bitte beantragen.
Und welche konkreten Folgen hat es, wenn man keine vorgezogene Altersrente beantragt?
Dann haben Sie kein(Sozial) Geld mehr.
Zoraam 21.03.2021 | 21:16
Und wenn Sie Anspruch auf eine Altersrente - auch eine vorgezogene-haben, dann wird das Jobcenter auch von Ihnen verlangen, dass Sie diese bitte beantragen.
Und welche konkreten Folgen hat es, wenn man keine vorgezogene Altersrente beantragt?
Das Jobcenter zahlt Ihnen nichts mehr. Alg 2 ist so konzipiert, dass andere mögliche Leistungen immer Vorrang haben.
W°lfgangam 22.03.2021 | 19:17
Die Ausgangsfrage ist gar nicht so verkehrt und im Endeffekt auch stimmig - unter 'Berücksichtigung des Einzellfalles' eben wird es weiter zu ALG 2 Leistungen kommen ...oder auch nicht. Gruß w.
Hallo, können Sie das bitte genau erläutern, in welchen Fällen es weiter zu ALG 2 Leistungen kommt, bitte auch in welcher Höhe, und in welchen Fällen es nicht zu ALG 2 Leistungen kommt?
Hallo Susan, Sie erhalten eine volle EM-Rente aus Arbeitsmarktgründen, sind damit noch mit Ihrem 'Restleistungsvermögen' 3-u6 Std. in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar und die volle EM-Rente ist so klein, dass Ihnen im Rahmen der 'Bedürftigkeitsprüfung' aus Sicht JC weiterhin ergänzende Leistungen zustehen. Die Höhe der Leistung richtet sich (vereinfacht) weiterhin nach den örtlichen 'Gegebenheiten' = Regelsatz + Übernahme Miete/Heizung – Renteneinkommen, ggf. Berücksichtigung von anrechenbarem Einkommen aus einer Bedarfsgemeinschaft. Gruß w.
Dropsam 22.03.2021 | 20:09
Die Ausgangsfrage ist gar nicht so verkehrt und im Endeffekt auch stimmig - unter 'Berücksichtigung des Einzellfalles' eben wird es weiter zu ALG 2 Leistungen kommen ...oder auch nicht. Gruß w.
Hallo, können Sie das bitte genau erläutern, in welchen Fällen es weiter zu ALG 2 Leistungen kommt, bitte auch in welcher Höhe, und in welchen Fällen es nicht zu ALG 2 Leistungen kommt?
Das, was Ihnen das Jobcenter zahlt, ist Ihr individueller Bedarf zum Leben(Miete und Regelsatz). Wenn Sie eine Rente erhalten, die darüber liegt, ist es schön. Erhalten Sie die besagte Arbeitsmarktrente und liegen nicht darüber, bleiben Sie beim Jobcenter beheimatet. Eigentlich erhalten Sie dann dasselbe, nur dass es jetzt aus Rente plus Aufstockung besteht. Rechenbeispiel: Alg 2 =750 Euro komplett, nun 600 Euro Rente plus 150 Euro vom Jobcenter = wieder 750 Euro,Geldmäßig so ganz simpel jetzt. Dazu kommt die weitere Arbeitsvermittlumg, denn mit der Arbeitsmarktrente sind Sie eigentlich 3-6 Stunden Erwerbsfähig. Fazit:Rente höher als Alg 2 lohnt sich, niedriger lohnt sich eigentlich nicht.
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