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Experten-Antwort

Bei Arbeitsmarktrente AU Bescheinigung?

von Pünktchen...04.01.2016 | 17:35
1482 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, Ich erhalte eine "Arbeitsmarktrente" und muss im März zu einer OP, danach werde ich ca. vier Wochen arbeitsunfähig sein. Ich bin seit drei Jahren ohne Job, aber falls das JC ausgerechnet denn einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz hätte, könnte ich diesen nicht annehmen. Brauche ich eine AU und wer sollte diese rein vorsorglich bekommen? Muss ich mich bei der DRV oder dem JC abmelden, um ins Krankenhaus zu gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Pünktchen,

bei der DRV ist die Vorlage einer AU-Bescheinigung nicht vorgeschrieben. Eine Abmeldung bei der DRV aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes muss nicht erfolgen.

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6 Antworten

Schorscham 04.01.2016 | 20:02
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, egal ob Alg_1 oder Alg_2, müssen Sie den Zahlstellen bei bestehender AU unverzüglich eine entsprechende AU-Bescheinigung vorlegen. Der DRV sind eventuelle "AU-Zeiten" völlig egal.
Pünktchen...am 04.01.2016 | 21:07
Nein, außer der Arbeitsmarktrente beziehe ich keine weiteren Leistungen. Aber ich muss/soll dem JC zur evtl. Stellenvermittlung zur Verfügung stehen, obwohl ich weder ALG I noch ALG II und auch keine GS erhalte.
W*lfgangam 04.01.2016 | 21:31
WO steht das in Ihrem Rentenbescheid? Die DRV hat doch schon geprüft, dass Sie aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes zur vollen EM-Rente berechtigt sind - weitere Aktivitäten von Ihnen um Ermittlungsbemühungen sind damit nicht verbunden ...es sei denn, ein DRV-Träger/welcher? schert mal wieder aus dem gemeinsamen Konzept zu dieser Rente aus und hat Sie per Bescheid dazu verpflichtet. Gruß w.
HotRodam 05.01.2016 | 19:51
Aber ich muss/soll dem JC zur evtl. Stellenvermittlung zur Verfügung stehen, obwohl ich weder ALG I noch ALG II und auch keine GS erhalte.
Vermutlich handelt es sich dabei lediglich um eine Empfehlung aber nicht um eine Verpflichtung.
Prust ! Da steckt natürlich Methode hinter ! Das sogenannte Jobcenter wird dem Betroffenen irgendwann einen Sklaven-Job aufs Auge drücken und schon ist er seine Arbeitsmarktrente los. Daher sollte er sich schnellsmöglich bei diesm Verein abmelden, solange noch etwas zu retten ist !
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