Hallo maurer,
Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen BU, weil Sie in Ihrem zugrunde gelegten Beruf nicht mehr 6 Stunden arbeiten können.
D.h. andere Tätigkeiten (insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) dürfen Sie auch neben Ihrer Rente ausüben. Sie müssen nur die Ihnen bekannten Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Diese sind aber bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente höher als 450 Euro.
Solange Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wird das Bemessungsentgelt für dieses Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt. Fällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld weg (und damit der Hinzuverdienst), wird die Zahlung der Rente wieder aufgenommen. Die Aufnahme eines 450,- Euro- Jobs wird aber wohl nicht dazu führen, dass gleich der Anspruch auf Arbeitslosengeld – vollständig- entfällt.
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit „einfach so“ ab und verzichten damit auf Ihnen zustehendes Arbeitslosengeld, würde dies trotzdem weiter als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.