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Experten-Antwort

Bei Beschäftigungsaufnahme ,überprüfung ob Anspruch auf Rente bei BU auf Dauer weiter besteht

von maurer09.01.2016 | 19:33
1603 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Teilweise EM Rente bei BU wurde wegen überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bei Bezug von AG 1 eingestellt.ALG 1 Anspruch noch bis 2017. Wollte mich bei der AfA abmelden.Einen Nebenjob(450 Euro) annehmen .w zu meiner wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze eingestellten Rentenzahlung. Eine Anfrage bei der DRV gemacht, Antwort:Sollte ich mich bei der AfA abmelden,würde zunächst überprüft werden,ob der Anspruch auf Rente wegen teilweiser EM bei BU dem Grunde nach weiterbesteht.Sollte dies der Fall sein.würde meine rente neu berechnet werden. BU-Rente wurde im ersten Bescheid auf Dauer gewährt. Bin 59 jahre alt. Es ist wohl nicht möglich meine BU-Rente zu beziehen und einen Nebenjob auszuüben, War vor Bezug vom ALG 1,bei der DRV Krankenversichert Das der Berechnung einer Sozialleistung/z.B.Arbeitslosengeld) zugrunde liegende Arbeitsentgeld ist auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen,wenn d.Sozialleistung aus Gründen ruht,die nicht in dem Rentenbezug liegen(§§96a Abs.3 S,4 SGB VI)Dies ist z.B. der Fall.bei einem Leistungsverzicht nach §46 SG B 1. Verstehe ich richtig,falls ich einen Nebenjob annehmen würde.Mich bei der AfA abmeldeBekomme ich meine BU-Rente nicht automatisch wieder. Wäre dann auch nicht Krankenversichert über dei DRV. Viel geschrieben.SORRY!.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo maurer,

Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen BU, weil Sie in Ihrem zugrunde gelegten Beruf nicht mehr 6 Stunden arbeiten können.

D.h. andere Tätigkeiten (insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) dürfen Sie auch neben Ihrer Rente ausüben. Sie müssen nur die Ihnen bekannten Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Diese sind aber bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente höher als 450 Euro.

Solange Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wird das Bemessungsentgelt für dieses Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt. Fällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld weg (und damit der Hinzuverdienst), wird die Zahlung der Rente wieder aufgenommen. Die Aufnahme eines 450,- Euro- Jobs wird aber wohl nicht dazu führen, dass gleich der Anspruch auf Arbeitslosengeld – vollständig- entfällt.

Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit „einfach so“ ab und verzichten damit auf Ihnen zustehendes Arbeitslosengeld, würde dies trotzdem weiter als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.

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6 Antworten

Schorscham 10.01.2016 | 14:27
Selbstverständlich ist das möglich. Streng genommen ist es sogar vom Gesetzgeber so gewollt und auch notwendig, da eine "BU-Rente" nur eine Teil-Rente ist. Sie dürfen jede Tätigkeit ausüben, die mit den im Rentenverfahren dokumentierten Feststellungen harmoniert.
Schorscham 10.01.2016 | 19:19
Das kommt auf die Betrachtungsweise an. Ein FDP-Politiker hat sogar schon mal vorgeschlagen, Langzeitarbeitslose zum Hundekot entfernen zu verpflichten. Warum sollte so etwas nicht zumutbar sein, zumal die Angestellten der Stadtreinigung das jeden Tag machen müssen?
Rentenzombieam 10.01.2016 | 20:06
Warum sollte so etwas nicht zumutbar sein, zumal die Angestellten der Stadtreinigung das jeden Tag machen müssen?
Diese Typen sind mit Schuld daran, daß es so viele unzumutbare Arbeitsplätze gibt, weil die sich ALLES gefallen lassen !
Los, geh auch Scheisse sammeln, das entspannt dich und du tust was Nützliches für das Allgemeinwohl! Kriegst nen 1-Euro-Job!
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