vielleicht finde ich ja auf diesem Wege Informationen für eine Angehörige:
Sie ist seit einem Unfall Berufsunfähig (früher war sie selbstständig) und bekommt jetzt von ihrer Versicherung anstandslos die volle BU-Rente. Bisher bekam sie von ihrer Krankenkasse auch Krankengeld. Nun haben wir ein etwas kryptisches Schreiben von der Krankenkasse erhalten. Sie würde kein Krankengeld mehr eralten, da der Höchstanspruch 78 Wochen betrüge und die seien nun erreicht. In einem Nebensatz steht, dass selbst bei Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die Krankengeldzahlung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Leider steht sonst nichts dabei, keine Rechtsgrundlage o.ä. unter der ich mal recherchieren könnte. Unsere Frage ist nun, beisst sich nicht eine volle BU-Rente mit Arbeitslosigkeit bzw. Meldung als Arbeitssuchend ? Was soll meine Angehörige beim Arbeitsamt, wenn sie ohnehin gar nicht mehr nie arbeiten kann ?
15.05.2012, 11:44
von
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Solange vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde, kann evtl. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Weiteres klären Sie bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit.
15.05.2012, 12:07
von
Chris
Sie ist ja "nur" berufsunfähig, nicht erwerbsunfähig. Meldung bei der Arbeitsagentur wird dann aufgenommen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht au geschrieben ist und sich der Agentur zur Vermittlung zur Verfügung stellt, auch mit gesundheitsbedingten Einschränkungen.