Da die Krankenkasse Sie bereits ausgesteuert hat, bekommen Sie trotz Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld. Die Agentur für Arbeit kann nur Arbeitslosengeld I bewilligen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen. Dies ist nach Ihrer Aussage derzeit nicht der Fall.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie warten, bis der Rentenversicherungsträger Ihnen die Aufforderung zum Rentenantrag zusendet. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und Sie müßten in der Zwischenzeit vom Ersparten leben. Sollte es zu einer Rentenbewilligung kommen, so wird die Rente in der Regel ab Antragstellung für die Rehabilitationsmaßnahme rückwirkend gezahlt.
Wie lange das Verfahren bis zur ersten Zahlung noch dauert, kann man jedoch nicht genau sagen.
2. Sie lassen sich bereits jetzt in der nächsten Beratungsstelle einen Termin für die Antragstellung der Rente wegen Erwerbsminderung geben. In der Regel erhalten Sie eine schriftliche Terminbestätigung. Mit dieser können Sie bei der Agentur für Arbeit Überbrückungsgeld beantragen. Dies entspricht dem Arbeitslosengeld I, nur das die Prüfung der Verfügbarkeit wegfällt. Das Überbrückungsgeld wird so lange gezahlt, bis über den Rentenantrag entschieden bzw. bis der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erschöpft ist. Sollte das Überbrückungsgeld höher als die Rente wegen Erwerbsminderung ausfallen, wird der höhere Betrag nicht zurückgefordert.
Die nächste Beratungsstelle können Sie im Forum auf der rechten Seite über Ihre Postleitzahl finden.