Hallo Anna Lena,
Sie bekommen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil die Sozialmediziner Ihres Rentenversicherungsträgers zu der Beurteilung gekommen sind, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung zu arbeiten.
Ob die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Tag pro Woche, aber eben 5 Stunden/Tag diese Beurteilung ändern würde, kann hier im Forum nicht eingeschätzt werden. Sie müssen die Aufnahme der Beschäftigung jedenfalls mitteilen und dann wird bei Ihrem zuständigen RV-Träger anhand Ihrer ganz individuellen Situation geprüft werden, ob
- ein Anhaltspunkt bestehen könnte, dass Ihr gesundheitlicher Zustand sich gebessert hat oder
- ob davon auszugehen ist, dass Sie diese Tätigkeit über Ihre eigentliche Fähigkeit hinaus ausüben (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit") oder
- ob vielleicht die atypische Verteilung der Arbeitszeit dafür spricht, dass weiterhin von Erwerbsminderung auszugehen ist.
Am besten klären Sie dies vorab mit Ihrem RV-Träger.