Welche Auswirkungen kann es auf das Antragsverfahren haben wenn mann bei einem laufenden EMR-Verfahren ( im Widerspruch ) einen Minijob annimmt weil man sonst kein Einkommen hat?
Hallo,
wenn sie aktuell keinen Anspruch auf Krankengeld, nachfolgendes Alo-Geld oder Hartz 4 haben, haben Sie dann überhaupt die 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erfüllt?
Ihre Hauptfrage kann niemand beantworten, niemand kann wissen ob und wie sich Ihr Minijob auf das laufende Verfahren auswirkt (nur eine Wahrsagerin könnte dies ;-)
Danke für die Antwort - könnte ja sein das es hierzu Erfahrungswerte gibt.
Pflichtbeiträge sind einbezahlt, Ablehnung der EMR bezog sich auf das Leistungsprofil.
Hallo Hr. Müller,
wenn sich der Minijob zeitlich im Rahmen des medizinisch festgestellten oder des von Ihnen im Widerspruchsverfahren vertretenen Restleistungsvermögens bewegt (also z.B. unter drei Stunden/Tag), dann sollte es eigentlich keine Probleme geben. Genaue Erfahrungswerte oder gar Garantien kann ich Ihnen aber nicht geben, da es immer auf die ganz individuellen Umstände im Einzelfall ankommt.
Prinzipiell dürfte eine Erwerbstätigkeit von unter drei Stunden täglich nicht gegen die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente sprechen.
In der Praxis könnte jedoch die dadurch nachgewiesene Resterwerbsfähigkeit zur Antragsablehnung führen, oder es könnte eventuell lediglich eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt werden
Es existiert z.B. ein Gerichtsurteil, dass ein Alg II-Leistungsberechtigter, den das Jobcenter zu einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandentschädigung (ein Euro Job) verpflichtet hatte, den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlor, da durch diese Zuweisung der Beweis von Erwerbsfähigkeit gegeben sei - Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17.12.2009, Az.: S 26 (1) R 40/08-.