Hallo Hr. Müller,
wenn sich der Minijob zeitlich im Rahmen des medizinisch festgestellten oder des von Ihnen im Widerspruchsverfahren vertretenen Restleistungsvermögens bewegt (also z.B. unter drei Stunden/Tag), dann sollte es eigentlich keine Probleme geben. Genaue Erfahrungswerte oder gar Garantien kann ich Ihnen aber nicht geben, da es immer auf die ganz individuellen Umstände im Einzelfall ankommt.