Sehr geehrte Damen und Herren,
ich absolviere eine einjährige LTA-Maßnahme (Berufliches Anpassungstraining). Während dieser Zeit werden ja Beiträge an die Krankenversicherung abgeführt.
Noch vor der Genehmigung der LTA wurde ich ausgesteuert, eine neue Rahmenfrist für Krankengeld hat bereits begonnen.
Trotzdem bleibt ein Pferdefuß:
Anspruch auf Krankengeld habe ich ja nur, wenn ich zwischen beiden Krankheitsphasen mindestens 6 Monate "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden habe".
Gilt nun dieses einjährige Anpassungstraining als eine Zeit "in der ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand"? (So dass diese 6-Monatsfrist fürs Krankengeld erfüllt ist).
Vielen Dank für Ihre Antwort!