Hallo Janka,
Sie können gegen den ablehnenden Widerspruch Klage einreichen, Sie können aber genauso gut einen neuen Antrag stellen, was im Endeffekt evtl. kostengünstiger ist. Die Pflegestufe wurde ja auch erst NACH dem 1. Umwandlungsantrag festgestellt und vermutlich deshalb nicht berücksichtigt.
Der Unterschied besteht darin, daß eine Klage vom Sozialgericht entschieden wird und ein neuer Antrag von der DRV.
Ich würde Ihnen empfehlen, einen rentenrechtlich bewanderten Sozialverband wie z.B. den VdK beizuziehen. Der Mitgliedsbeitrag ist minimal (ca. 42,- € im Jahr). Dort sitzen versierte Leute, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen können.
Im neuen Rentenantrag sollten Sie natürlich unbedingt darauf hinweisen, ab wann und weshalb eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes berücksichtigt werden müßte. Am Besten wird dies mit einem ärztlichen Attest/Befundbericht Ihres behandelnden Arztes untermauert!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
MfG Rosanna.