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Experten-Antwort

Bei Scheidung auf Unterhalt verzichtet gilt ,bzw. bezieht sich aber nicht auf die gesetzliche Rente ????

von Rita Berr26.03.2013 | 13:12
1930 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe bei meiner Scheidung 1995 auf Unterhalt verzichtet.Beinhaltet dieser Verzicht auch die gesetzliche Rente ?. ich war zum damaligen Zeitpunkt zu jeder Unterschrift bereit,nur um meine Ruhe zu bekommen.Nun habe ich Bedenken daß ich etwas falsches unterschrieben habe. Wo und wie kann ich das erfahren ? Die gestzliche Rente müßte mir doch zustehen, denke ich. Bin im Januar 65 J.alt geworden,und hätte nun Anspruch auf etwas Rente. Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita Berr,

aufgrund einer Scheidung wird vom Familiengericht geprüft, ob und ggf. in welchem Umfang ein Versorungsausgleich zur Regelung der Rentenansprüche (gesetzliche Rente, Betriebsrente, etc.) durchzuführen ist.

Die Entscheidung in Ihrem Fall können Sie Ihrem Scheidungsurteil entnehmen. Dort ist nicht nur die Aufhebung der Ehe, sondern auch die entsprechende Entscheidung zum Versorgungsausgleich aufgeführt.

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1 Antworten

oder soam 26.03.2013 | 14:00
1. Anspruch auf Rente aus eigener Versicherung prüfen (Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf) besorgen, prüfen, Unterlagen vervollständigen und ggf. durch Antrag auf Altersrente realisieren. 2. Enthalten/Abgegangen ist ggf. ein Versorgungsausgleich, also Rentenpunkte die beim Scheidungsverfahren von einem zum anderen 'gewandert' sind - das hat mit Unterhaltsverzicht nichts zu tun; außer Sie hätten den kompletten Versorgungsausgleich ausgeschlossen?! (über die Tragweite hätte das Gericht Sie aber aufgeklärt) 3. Mit der Scheidung haben Sie lediglich einen evtl. Anspruch auf Witwenrente verloren. Dafür gibt es aber den Versorgungsausgleich... (siehe Ziff. 2)
Deutsche Rentenversicherung
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