Hallo Rita Berr,
aufgrund einer Scheidung wird vom Familiengericht geprüft, ob und ggf. in welchem Umfang ein Versorungsausgleich zur Regelung der Rentenansprüche (gesetzliche Rente, Betriebsrente, etc.) durchzuführen ist.
Die Entscheidung in Ihrem Fall können Sie Ihrem Scheidungsurteil entnehmen. Dort ist nicht nur die Aufhebung der Ehe, sondern auch die entsprechende Entscheidung zum Versorgungsausgleich aufgeführt.