Bei unbefristeter Erwerbsminderungsrente auch Beiträge zu alg 1

von
Brini

Bei befristeter Erwerbsminderungsrente werden ja Beiträge zum Alg1 abgeführt und wenn man dann nach vielen Jahren womöglich wieder zur Arbeit soll hat man erstmal diesen Schutz durch Alg1 und evtl diese Maßnahmen die einen den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.

Sollte das selbe aber nach einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente passieren ist man voll am A**ch….nicht nur das der Arbeitsplatz weg ist, denn dazu ist man bei der unbefristeten ja verpflichtet, nein auch der komplette ALG 1 Anspruch ist flöten und man landet direkt in Hartz 4.

Oder hab ich das falsch verstanden?

Hochbezahlte Ingenieurin, wegen Krebs seit 11 Jahren in Erwerbsminderungsrente, Krebs scheint nun in Griff zu sein…davor 20 Jahre jeden Tag gearbeitet, viel eingezahlt, nicht einen Tag Alg1 in Anspruch genommen landet direkt in Harz 4 nach der EMR ohne Anspruch auf ihren Arbeitsplatz oder Alg1? Richtig?

von
Schade

Ob diese Dame im Zweifel ALG 1 bekommt wäre in erster Linie eine Fragestellung an die Agentur für Arbeit - die entscheiden nämlich und nicht die DRV!

Alles Gute

Experten-Antwort

Hallo Brini,

Ihre Frage betrifft das Beitrags- und Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Agentur für Arbeit. Dort kann Ihnen sicherlich geholfen werden.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Unwissender

Seit wann werden bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrenet denn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, ich dachte bisher nur KV und PV. Ist das neu und falls ja seit wann ? Bin auch EM-Rentner auf Zeit.

von
W°lfgang

Zitiert von: Unwissender
Seit wann werden bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrenet denn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, ich dachte bisher nur KV und PV. Ist das neu und falls ja seit wann ? Bin auch EM-Rentner auf Zeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html

Abs. 2 Nr. 3

Über Dauer /Folgewirkungen/-Ansprüche informiert das 'AA'

Gruß
w.

von
Unwissender

Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: Unwissender
Seit wann werden bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrenet denn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, ich dachte bisher nur KV und PV. Ist das neu und falls ja seit wann ? Bin auch EM-Rentner auf Zeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html

Abs. 2 Nr. 3

Über Dauer /Folgewirkungen/-Ansprüche informiert das 'AA'

Gruß
w.

Wer soll daraus schlau werden?? unverständliches Geschreibsel was niemanden hilft. Können Sie kein vernünftiges deutsch?

von
KSC

heißt auf deutsch:

Frag beim Arbeitsamt, die sind zuständig, nicht die Rentenversicherung.

von
T. T.

Zitiert von: Brini
Bei befristeter Erwerbsminderungsrente werden ja Beiträge zum Alg1 abgeführt und wenn man dann nach vielen Jahren womöglich wieder zur Arbeit soll hat man erstmal diesen Schutz durch Alg1 und evtl diese Maßnahmen die einen den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.

Sollte das selbe aber nach einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente passieren ist man voll am A**ch….nicht nur das der Arbeitsplatz weg ist, denn dazu ist man bei der unbefristeten ja verpflichtet, nein auch der komplette ALG 1 Anspruch ist flöten und man landet direkt in Hartz 4.

Oder hab ich das falsch verstanden?

Hochbezahlte Ingenieurin, wegen Krebs seit 11 Jahren in Erwerbsminderungsrente, Krebs scheint nun in Griff zu sein…davor 20 Jahre jeden Tag gearbeitet, viel eingezahlt, nicht einen Tag Alg1 in Anspruch genommen landet direkt in Harz 4 nach der EMR ohne Anspruch auf ihren Arbeitsplatz oder Alg1? Richtig?

Eine Dauerrente macht nur Sinn, wenn diese tatsächlich bis zur Altersrente läuft, ansonsten ist es verlorene Zeit. Der Arbeitsplatz ist weg, man fällt-richtig erkannt - ins Alg 2, die Zurechnungszeit und die Rentenhöhe ist auch futsch. Lediglich für die Wartezeit zählt es mit.

von
Unwissender

Zitiert von: KSC
heißt auf deutsch:

Frag beim Arbeitsamt, die sind zuständig, nicht die Rentenversicherung.


Das ist eine vernünftige Antwort die jeder verstehen kann

von
Simone

Zitiert von: Unwissender
Zitiert von: KSC
heißt auf deutsch:

Frag beim Arbeitsamt, die sind zuständig, nicht die Rentenversicherung.


Das ist eine vernünftige Antwort die jeder verstehen kann

Also ich nicht, oder bedeutet das nicht die Rentenversicherung die Beiträge an das Arbeitsamt abführt sondern das Arbeitsamt an das Arbeitsamt da ja die Rentenversicherung nach dieser Aussage nichts damit zu tun hat.

von
Pierre

Hallo,

einfach die Antwort von W°lfgang lesen. Danach wissen Sie mehr.

MfG

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