Dem Beitrag von "Wolfgang" wird zugestimmt. Es ist in der Tat so, dass die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses dem Rentenversicherungsträger durch die Anmeldung Ihres Arbeitgebers "maschinell" erfolgt. Im Ergebnis wird also Ihr Sachbearbeiter sowieso Kenntnis erlangen. Aber sollte dies ausnahmsweise einmal nicht zutreffen und aus welchen Gründen auch immer, z.B. mehr als zweimal im Kalenderjahr die Grenze von 400,- Euro überschritten werden, dann sind sie "bösgläubig" und der Rentenversicherungsträger kann noch Jahre später eine eventuell entstanden Überzahlung von Ihnen fordern.