Bei wem muss stationäre Rehamaßnahme beantragt werden in ATZ
20.01.2009, 12:49
von
F. L.
Hallo, ich befinde mich in der Freizeitphase der Altersteilzeit. Beim wem ist eine stationäre Rehamaßnahme, die von Ärztin und Therapeutin dringend empfohlen wird, zu beantragen - Rentenversicherung oder Krankenkasse? Danke für jede sachliche Antwort.
MfG F. L.
20.01.2009, 12:57
von
Jonas
Hallo F. L.,
den Antrag müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sobald Sie die Freistellungsphase erreicht haben, ist der RV-Träger für Sie nicht mehr zuständig, soweit es Reha-Maßnahmen betrifft (Außnahme: Krebserkrankung).
MfG
Jonas
20.01.2009, 13:47
Experten-Antwort
Rehaleistungen durch die Rentenversicherung während der Altersteilzeit werden nur in den Zeiträumen durchgeführt, in denen gearbeitet wird. Eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung ist außerdem ausgeschlossen, wenn innerhalb von 6 Monaten nach Reha- Antragstellung die passive Phase oder Freistellungsphase der Altersteilzeit beginnt.