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Beihilfe von Ehegatten

von @Agnes30.06.2009 | 14:13
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4 Antworten

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§2 der Beihilfevrordnung (BVO) Nordrhein-Westfalen: Beihilfefälle (1) Beihilfefähig sind Aufwendungen, die erwachsen in Krankheitsfällen a) für den Beihilfeberechtigten selbst, b) für den nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten des Beihilfeberechtigten, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) - bei Rentenbezug zuzüglich der Differenz zwischen dem steuerlichen Ertragsanteil und dem Bruttobetrag - des Ehegatten im Kalenderjahr vor der Antragstellung 18.000 Euro nicht übersteigt; bei Überschreitung dieser Grenze sind die Aufwendungen insoweit beihilfefähig, als der Ehegatte trotz ausreichender Krankenversicherung für bestimmte Krankheiten von den Leistungen ausgeschlossen ist oder die Leistungen auf Dauer eingestellt worden sind; für einen getrennt lebenden Ehegatten werden Beihilfen nur gewährt, wenn dieser einen Unterhaltsanspruch gegen den Beihilfeberechtigten hat... § 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Berücksichtigungsfähige Angehörige (1) Ehegattinnen und Ehegatten von Beihilfeberechtigten sind berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) oder vergleichbarer ausländischer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe 17.000 Euro nicht übersteigt. Wird dieser Gesamtbetrag der Einkünfte im laufenden Kalenderjahr nicht erreicht, ist die Ehegattin oder der Ehegatte unter dem Vorbehalt des Widerrufs bereits im laufenden Jahr berücksichtigungsfähig. Die von den Ehegattinnen und Ehegatten der Beihilfeberechtigten nach § 3 im Ausland erzielten Einkünfte bleiben unberücksichtigt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch Vorlage einer Ablichtung des Steuerbescheides nachzuweisen.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu welchem Vorgang soll das?????

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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2 Antworten

Keith Moonam 30.06.2009 | 14:57
Der Beitrag dürfte wohl zum Sachverhalt "total verwirrt" gehören, siehe 25./29.06.09
@Agnesam 30.06.2009 | 15:00
Ja, genau, gehört zu "total verwirrt" - befürchte aber, dass Agnes dies dort hinten nicht mehr lesen würde...
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