Beim Versorgungsausgleich habe ich 1,653 Rentenpunkte verloren und jetzt kommt die Mütterrente

von
Forist

Hallo !

Bekomme ich als Mann nun auch etwas für die Kinder zurückgebucht, von dem, was mir bei der Scheidung abgezogen wurde ?
Denn die Kinder wurden damals gar nicht berücksichtigt.
Ich habe 2 Kinder, die durch Mütterrente I u. II dann zur Rente dazu kommen.
Oder wird das nur meiner Exfrau gutgeschrieben ?
Muß ich einen Antrag stellen ?
Kann ich den Antrag noch vor meiner eigenen Rente stellen ?
Wie viel mehr Rente sind das dann bei 2 Kindern ?
Das müsste dann 1 Rentenpunkt mehr sein den ich bekomme oder ?

Grüße
Forist

von
Schade

Automatisch geht da gar nichts.

Sie müssten schon beim Familiengericht beantragen dass der damalige Versorgungsausgleich abgeändert wird.
Geschieht dies setzt die DRV ein neue Urteil um.

Ob Sie dadurch unterm Strich gewinnen, steht in den Sternen.

von
Vater

Seien Sie vorsichtig mit schnellen Anträgen.
Sie müssten klagen und der gesamte Versorgungsausgleich würde neu bewertet nach der aktuellen Gesetzeslage.
Besonders wenn Sie eine Betriebsrente haben/erwarten oder Beamter sind, kann der Schuss nach hinten los gehen.
Außerdem gibt es noch kein Gesetz für neue zusätzliche Mütterrentenpunkte.
Bin selbst geschieden mit 3 Kindern und lasse die Finger davon.
Auch muss der Kampf, das Gegenseitige Ärgern mal zu Ende sein.

von
Fastrentner

Sie habe durch den VAG weniger als 50 € verloren.
Wenn Sie deshalb ein neues Verfahren vor dem Familiengericht eröffnen wollen, lassen Sie sich durch einen Fachanwalt vorher beraten, sonst kann es nachher heißen „Außer Spesen nichts gewesen“!

von
Kaiser

Aktuell sind 1,653 EGPT = 51,29 €!

von
W*lfgang

Zitiert von: Forist
Denn die Kinder wurden damals gar nicht berücksichtigt.

Hallo Forist,

nachgefragt: wann war die Scheidung? Vor 1986, vor 1992, vor 2014?

Ansonsten halte ich es mit @Vater ...mit kleinen Ergänzungen:

- Sie müssen nicht klagen, sondern lediglich beim Amtsgericht die Abänderung beantragen (siehe @Schade) Kostet aber ein paar EUR Gerichtsgebühren, Genaueres erfahren Sie vom örtlichen Amtsgericht.

- "oder Beamter" - na bei etwas älteren Scheidungsverfahren braucht man da kein Bange zu haben, als noch ein Versorgungssatz von 75 % galt und aus heutiger Sicht eine zu hohe Pensionsleistung in den Versorgungsausgleich einfloss.

Informieren Sie sich zunächst bei Ihrer nächsten DRV-Beratungsstelle und/oder schalten Sie für die Neubewertung aller teilbaren Ansprüche einen Fachanwalt ein, der sich _wirklich in allen_ teilbaren Altersversorgungen auskennt.

Gruß
w.

von
Forist

Die Scheidung war 1997.
Ich hatte damals noch eine Lebensversicherung, die wurde aber nicht geteilt, obwohl meine Exfrau versuchte, über ihren Anwalt an das Geld zu kommen, weil ich einen Ehevertrag hatte, bei dem der Zugewinnausgleich ausgeschlossen war.
Die Lebensversicherung wurde letztes Jahr zum Vertragsende ausbezahlt.
Könnte es sein, dass so ein Ehevertrag heute anders bewertet werden würde ?

Erst nach der Scheidung habe ich Anteile an einer Betriebsrente erworben.
Das dürfte dann nicht relevant sein oder ?

von
Hahn

Es geht um 2 (Mütter)Rentenpunkte, davon die Hälfte minus KK/PV ergibt weniger als 30,-€.
20 Jahre geschieden und immer noch Groll.

von
Forist

Zitiert von: Hahn
Es geht um 2 (Mütter)Rentenpunkte, davon die Hälfte minus KK/PV ergibt weniger als 30,-€.
20 Jahre geschieden und immer noch Groll.

Das hat nichts mit Groll zu tun.
Ich habe für die Kinder fast 20 Jahre Unterhalt gezahlt.
Dazu habe ich mich genau so wie die Mutter um die Kinder gekümmert und unterstütze einen heute noch finanziell, der beruflich sehr wacklig auf den Beinen steht.
Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Kindern, weil ich mich immer um sie gekümmert habe.
Also warum soll ich dafür dann nicht meinen Rentenanteil bekommen ?
ich will nur was mir zusteht, mehr nicht.

von
Herbert aus Herne

Ob klagen oder beantragen, wenn wird es was kosten.
Ob es sich rechnet wird sich zeigen.
Es wäre nett, wenn Sie mitteilen wie es ausgegangen ist.
Andere sind in ähnlicher Situation.
Bei Ihnen geht es um ein geringen Betrag, da -nur- 2 Kinder.

Experten-Antwort

Wenn es durch die sogenannte "Mütterente" zu einer Rentenerhöhung kommt und sich die Differenz der in der Ehe erworbenen Ansprüche - die ja im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden sollen - nachträglich verändert, kann beim Amtsgericht –Familiengericht- ein Abänderungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Veränderung bestimmte Mindestbeträge übersteigt.

Ob diese Voraussetzung für ein Abänderungsverfahren vorliegt, prüft das Gericht. Dabei kann es für die Beteiligten zu Änderungen der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen, die über die bloße Berücksichtigung der "Mütterrente" hinausgeht. Deshalb empfiehlt sich im Vorfeld unbedingt eine eingehende Prüfung, evtl. durch eine(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, vorzunehmen.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?