Beispiel

von
Zuzahlung zur Anschlussrehabiliation

Hallo Ich bin in der Ausbildung zur Gesundheitskauffrau und dabei bei der Berechnung zur Anschlussreha auf widersprüchliche Aufgabenlösungen gestoßen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

1. Aufgabe Ein Patient hat einen Krankenhausaufenthalt hinter sich. Er zahlte hierfür an die Krankenkasse für 23 Tage 230 €. Frage war : Wie viel muss er für eine Anschlussreha über die Rentenversicherung zuzahlen. Rehadauer = 22 Tage

Antwort im Lehrbuch = 0,00 €, da nur 14 tage zuzuzahlen sind und das Krankenhaus angerechnet wird.

2. Aufgabe Ein Patient hat für eine stationäre Reha über die Rentenversicherung schon 310,00 € zugezahlt. Später im Jahr muss er sich noch einer Anschlussreha auch über die Rentenversicherung unterziehen. Frage wieder Wie viel muss er für die Anschlussreha zuzahlen.

Antwort im Lehrbuch 110,00 € Begründung, da die 42 Tage nicht ausgeschöpft waren, sind noch 11 Tage übrig und die muss er noch bezahlen.

Für mich widerspricht sich das, denn auch normale Reha wird doch angerechnet oder irre ich mich:

Es wäre schön, wenn ich schnell eine Antwort bekomme, da dies prüfungsrelevant ist. Danke schon mal.

von
Gabi1

Hallo,
bei der ersten Frage muss er für ein Kalenderjahr 28 Tage a 10 Euro zahlen, also insgesamt 280 Euro.
bei der zweiten Frage muss ich nochmal nachschauen.
Viele Grüße
Gabi

von
Siehe hier

für das etwas ausführlichere Nachlesen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Reha-Recht/14_ergaenzende_leistungen_zuzahlung.html

Experten-Antwort

Guten Morgen,

die Antworten sind beide völlig korrekt.

Man muss hier unterscheiden:

14-Tage-Fall (Anschlussrehabilitation)
Bei einem 14-Tage-Fall (Anschlussrehabilitation) sind nur die Tage der Zuzahlung für vorhergehende Krankenhausaufenthalte an eine gesetzliche Krankenkasse oder für eine Anschlussrehabilitation einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherungsträgers zu berücksichtigen und anzurechnen.
Eine Zuzahlung für andere Reha-Leistungen („42-Tages-Fälle“) ist nur zu berücksichtigen, soweit insgesamt 42 Tage überschritten werden.

42-Tage-Fall (normale stationäre Reha)
Hier sind die Tage der Zuzahlung für vorhergehende Krankenhausaufenthalte an eine gesetzliche Krankenkasse oder für eine Rehabilitationsleistung einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherungsträgers zu berücksichtigen und anzurechnen.
Bei der Festsetzung der zuzahlungspflichtigen Tage sind somit alle Zuzahlungen an Krankenkassen und an Rentenversicherungsträger innerhalb eines Kalenderjahres anzurechnen.

von
Antje

Ich komme noch nicht ganz klar. Bei beiden Aufgaben geht es um die Zuzahlung bei einer Anschlussrehabilitation. Hier müssen für maximal 14 Tage Zuzahlungen geleistet werden.

Im ersten Fall werden die 23 Tage Krankenhaus angerechnet, so das keine Zuzahlung zur Anschlussreha zu zahlen ist.

Im zweiten Fall werden die 32 Tage der stationären Reha nicht angerechnet, man muss die Differenz bis zu den 42 Tagen zahlen.

Warum muss man bei Fall eins nicht die Differenz bis zu den 28 Tagen zahlen? Oder warum werden die 32 Tage im zweiten Fall nicht wie im ersten Fall angerechnet?

von
Siehe hier

Zitiert von: Antje
Ich komme noch nicht ganz klar. Bei beiden Aufgaben geht es um die Zuzahlung bei einer Anschlussrehabilitation. Hier müssen für maximal 14 Tage Zuzahlungen geleistet werden.

Im ersten Fall werden die 23 Tage Krankenhaus angerechnet, so das keine Zuzahlung zur Anschlussreha zu zahlen ist.

Im zweiten Fall werden die 32 Tage der stationären Reha nicht angerechnet, man muss die Differenz bis zu den 42 Tagen zahlen.

Warum muss man bei Fall eins nicht die Differenz bis zu den 28 Tagen zahlen? Oder warum werden die 32 Tage im zweiten Fall nicht wie im ersten Fall angerechnet?

Der Unterschied liegt an 42-Tage-Fall bzw. 14-Tage-Fall, dies ist in §32 SGB VI Absatz 1 Satz 1 und 2 genauer definiert.

Damit Sie sicher in Ihre Prüfung gehen können, empfehle ich Ihnen nochmals den Studientext Nr. 14 der Rentenversicherung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Reha-Recht/14_ergaenzende_leistungen_zuzahlung.html

Ab Seite 42 werden die Unterschiede 42/14-Tage anhand verschiedener Beispiele nachvollziehbar erklärt.

Experten-Antwort

Ich kann der Empfehlung von Siehe hier nur beipflichten.
In dem unter dem Link angegebenen Studientext finden Sie noch einmal entsprechende Beispiele, anhand derer die gesetzlichen Regelungen gut veranschaulicht werden.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 21.01.2021, 11:29 Uhr]

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