Hallo Ich bin in der Ausbildung zur Gesundheitskauffrau und dabei bei der Berechnung zur Anschlussreha auf widersprüchliche Aufgabenlösungen gestoßen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
1. Aufgabe Ein Patient hat einen Krankenhausaufenthalt hinter sich. Er zahlte hierfür an die Krankenkasse für 23 Tage 230 €. Frage war : Wie viel muss er für eine Anschlussreha über die Rentenversicherung zuzahlen. Rehadauer = 22 Tage
Antwort im Lehrbuch = 0,00 €, da nur 14 tage zuzuzahlen sind und das Krankenhaus angerechnet wird.
2. Aufgabe Ein Patient hat für eine stationäre Reha über die Rentenversicherung schon 310,00 € zugezahlt. Später im Jahr muss er sich noch einer Anschlussreha auch über die Rentenversicherung unterziehen. Frage wieder Wie viel muss er für die Anschlussreha zuzahlen.
Antwort im Lehrbuch 110,00 € Begründung, da die 42 Tage nicht ausgeschöpft waren, sind noch 11 Tage übrig und die muss er noch bezahlen.
Für mich widerspricht sich das, denn auch normale Reha wird doch angerechnet oder irre ich mich:
Es wäre schön, wenn ich schnell eine Antwort bekomme, da dies prüfungsrelevant ist. Danke schon mal.