Liebe Experten,
ein Angehöriger ist Mitte September verstorben. Der Angehörige verfügte über zwei gesetzliche Rentenversicherungen sowie über eine Zusatzversicherung der Rheinischen Versorgungskassen.
Nach dem Todestag wurde anteilmäßig die Zahlungen an Krankenkasse und Pflegeversicherung zurückerstattet.
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse sieht sich derzeit außerstande, dieses ebenfalls zurückzuzahlen.
Fakt ist, daß der jeweilige Rententräger für die Abführung und Abrechnung der Beiträge an den Gesundheitsfond zuständig ist.
Nun will die Rhein. Versorgungskasse VON MIR wissen, welche gesetzlichen Grundlagen dafür existieren.
Wo bekomme ich sowas her?
Wer ist die Aufsicht dieser Versorgungskasse?
Ich glaube, ich habe hier was losgetreten, was noch heftig Wellen schlagen wird.