Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSie deuten auf eine Schwäche im System hin: der Arbeitgeber überweist jeden Monat einen Globalbeitrag "Sozialversicherung" für alle Arbeitnehmer an die Einzugsstelle Krankenkasse, diese verteilt dann weiter an die anderen Sozialleistungsträger. Die Aufteilung auf den einzelnen Arbeitnehmer erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Schritt durch den Arbeitgeber, zum Beispiel in Form der "Jahresmeldung". Manchmal sind diese Meldungen auf dem Weg zur Rentenversicherung schon verloren gegangen und erscheinen dann nicht im Versicherungsverlauf, auch wenn tatsächlich gezahlt wurde.
Es gibt natürlich auch Fälle in denen tatsächlich Beiträge hinterzogen wurden; da wundert es mich aber, dass der Arbeitgeber Ihnen die Gehaltsabrechnungen ausgehändigt hat. Meiner Erfahrung nach versuchen die Arbeitgeber solche Unterlagen eher zu vermeiden, da sie den Betrug bestätigen.
Die Ablehnung sieht eher nach einem gängigen Pauschaltext aus, der nach Ansicht der Rentenversicherung immer passt. Der Wettbewerb (also weniger Archivführung) unter den Krankenkassen kommt dieser Argumentation durchaus entgegen. Auf den Wahrheitsgehalt kommt es dabei gar nicht an.
Es gibt zur Bestätigung solcher Zeiten folgende Möglichkeiten:
1. Holen Sie von Ihrer damaligen Krankenversicherung eine Bestätigung über das Bestehen von Versicherungspflicht zur fraglichen Zeit (die Krankenkasse muss diese Unterlagen für die letzten 15 Jahre aufheben, manchmal tut sie dies auch länger, insbesondere bei treuen Kunden).
2. Betreiben Sie das Verfahren bis hin zu einer gerichtlichen Entscheidung. Fragen Sie nach den Nachweismöglichkeiten. Meines Erachtens hat die Rentenversicherung keine nachhaltige Chance Ihre Lohnzettel zu widerlegen. Sie probiert es nur leider gerne und oft.
Viel Erfolg!
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