Von der seit dem 01.01.2013 geltenden generellen Versicherungspflicht bei den so genannten Minijobs können Sie sich auf Ihren Antrag hin befreien lassen. Wie die anderen Teilnehmer schon bemerkten, ist bei einem Bezug einer Erwerbsminderungsrente (welche später zu Anrechnungszeiten werden) abgesichert, dass Ihnen rentenrechtliche Zeiten entstehen. Die Erwerbsminderungsrente beinhaltet eine Zurechnungszeit. Diese berechnet sich aus ihren durchschnittlichen jährlichen Rentenansprüchen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. In den meisten Fällen liegt dieser über dem, der durch das Arbeitsentgelt von 450 Euro monatlich entsteht und somit wirkt sich eine Beitragsbeteiligung von Ihnen gegebenenfalls überhaupt nicht auf eine später folgende Altersrente aus. Solange Sie die Erwerbsminderungsrente beziehen, ist aus meiner Sicht eine Beteiligung an der Beitragszahlung nicht notwendig und sinnvoll. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht und melden Sie sich umgehend bei Änderungen in Ihren Verhältnissen.