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Experten-Antwort

Beiträge bei 450 € - Job

von milan31.01.2013 | 13:45
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Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und darf ja seit 1.1.13 450€ dazuverdienen. Jetzt fragt mich mein AG , ob ich ( oder er ?) davon Beiträge an die Rentenvers. abführen soll. Ich muss ja seit neuem explizit erklären, ob ich das ( Nicht ) will. Was spricht denn dafür, das zu tun? Ist das einfach ein Rechenexempel? Ich bin 50 Jahre alt. Macht das Sinn , Beiträge zu zahlen, oder kommt dann ( im Vergleich zu den monatlichen Abzügen) am Schluss - also bei der Altersrente - letztendlich bei den doch geringen Beiträgen überhaupt ein nennenswerter " Mehrwert" heraus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von der seit dem 01.01.2013 geltenden generellen Versicherungspflicht bei den so genannten Minijobs können Sie sich auf Ihren Antrag hin befreien lassen. Wie die anderen Teilnehmer schon bemerkten, ist bei einem Bezug einer Erwerbsminderungsrente (welche später zu Anrechnungszeiten werden) abgesichert, dass Ihnen rentenrechtliche Zeiten entstehen. Die Erwerbsminderungsrente beinhaltet eine Zurechnungszeit. Diese berechnet sich aus ihren durchschnittlichen jährlichen Rentenansprüchen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. In den meisten Fällen liegt dieser über dem, der durch das Arbeitsentgelt von 450 Euro monatlich entsteht und somit wirkt sich eine Beitragsbeteiligung von Ihnen gegebenenfalls überhaupt nicht auf eine später folgende Altersrente aus. Solange Sie die Erwerbsminderungsrente beziehen, ist aus meiner Sicht eine Beteiligung an der Beitragszahlung nicht notwendig und sinnvoll. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht und melden Sie sich umgehend bei Änderungen in Ihren Verhältnissen.

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6 Antworten

egalam 31.01.2013 | 14:01
Gemäß der Werbung zum Aufstockungsverfahren erwirbt man somit vollwertige Pflichtbeitragszeiten, kann Wartezeiten erfüllen, erwirbt Ansprüche auf nötige Rehabilitation, erhält den Versicherungsschutz für teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente aufrecht oder erwirbt ihn neu, hat Anspruch auf die staatliche Förderung für die Riester Rente und kann eine höhere Rente erreichen. Ob die DRV immer hält, was diese Werbung verspricht, vermag ich nicht zu beurteilen. Durch dieses Abstockungsverfahren sind Sie angeblich einem "vollwertigen" (was für ein Wort) Arbeitnehmer rechtlich gleichgestellt. Der Arbeitgeber muss ohnehin seinen Pflichtbeitrag an die Minijobzentrale leisten; Ihnen werden lediglich 3,9 % vom Lohn abgezogen, dies entspricht bei vollen 450,-- Euro nur 17,55 Euro. Alleine wegen der Höhe der Rente lohnt es sich sicherlich nicht, aber die anderen Vorteile sind eine Überlegung wert. freundliche Grüße
B´sonam 31.01.2013 | 14:56
Gut gebrüllt Löwe, aber haben Sie sich den Ausgangsbeitrag auch wirklich durchgelesen ? Mein Tipp : Lesen Sie nochmal ganz langsam nur die ersten 5 Worte des allerersten Satzes ;-) @Milan : Beziehen Sie eine befristete oder eine Dauerrente ? Aktuell macht es durch den Rentenbezug relativ wenig Sinn die Beiträge aufzustocken. Der Rentenbezug an sich zählt bereits als rentenrechtliche Zeit, sie haben also keine Lücke. Rentensteigerung durch Aufstockung kann man schlichtweg vergessen, der bewegt sich "hinterm Komma".
egalam 31.01.2013 | 15:36
Uuups, Herr Wimmer, das wäre ja schon fast arglistige Täuschung und ein Armutszeugnis obendrauf. Ich glaube ja immer noch an das Gute im Menschen; bin halt unverbesserlich. fG
Rudi Wimmeram 31.01.2013 | 15:01
Man kann generell auf Werbung oder Aussagen, die zur Rente gemacht werden, egal von wem diese kommen, kein Pfifferling mehr geben. Am wenigsten von Politikern oder der Bundesregierung. Vertrauensschutz oder Prinzipien wie "Treu und Glauben" gibt es in der Sozialgesetzgebung nicht. Das zeigt die Einführung des GKV-Modernisierungsgesetz, wo rückwirkend bestehende Verträge der betrieblichen Altersvorsorge rundweg mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet worden sind. Da gibt es nicht mal Übergangsregelungen. Seien Sie also kritisch, wenn Politiker oder die Bundesregierung Aussagen zur Rente machen. Hier wird vermutlich primär nach Kassenlage oder nach sachfremden Erwägungen ohne Rücksicht auf bisherige Entscheidungen entschieden.
Rumoram 31.01.2013 | 15:54
Wenn Sie eine EM-Rente erhalten kann man pauschal und zu 100% sicher sagen , das Sie sich auf jeden Fall von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und keine Beiträge mehr einzahlen sollten. Mit ieiner unbefr. EM-Rente haben Sie sogar bereits heute im Prinzip ALLE Wartezeiten, Anrechnungszeiten und sonstige für alle rentenrechtliche Belange benötigten Zeiten bereits erworben . Diese können iSie weder verlieren , noch mit Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen in irgendeiner Form erhöhen. Es zahlt sich also für Sie keiensfalls mehr in irgendeiner Form aus. Bei einer nur befr. Rente mit dem ja bestehendem Risiko das diese ja u.U. später nicht mehr weiter verlängert werden könnte, sieht die Sache - etwas - anders aus. Für die Zeit der Berentung trifft das selbe zu wie oben genannt. Sollte die Rente aber nicht weiter verlängert werden und Sie danach nur in einem Minijob noch arbeiten, rate ich ihnen dann sicher nicht auf die Versicherungspflicht zu verzichten. Selbiges gilt in jedem Falle meiner Meinung nach für alle die keine Rente beziehen. Hier sollte man zur Aufrechterhaltung gewisser rentenrechtlicher Zeiten keinesfalls auf die Versicherungspflicht verzichten. Dies kann in dem Fall nur von Vorteil sein.
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