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Experten-Antwort

Beiträge bei Arbeitslosigkeit ohne Bezüge + EM-Rente

von Rotkäppchen25.02.2014 | 14:39
811 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein ALG1 läuft Mitte des Jahres aus und Anspruch auf ALGII habe ich nicht. Mit 58 bekomme ich vermutlich keinen Job mehr. Wie verhält es nun mit der Rentenversicherung. Muß ich selbst Beiträge bezahlen? Da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin (Prolaps HWS, Skoliose, RLS und psychische Probleme, möchte ich auch wissen, ob eine EM-Rente möglich wäre. Danke für Informationen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.02.2014 | 14:49

Hallo Rotkäppchen,

nein Beiträge müssen Sie selbst nicht zahlen.

Sie müssen sich jedoch unbedingt weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos ohne Leistungsbezug melden und sich dies auch immer bescheinigen lassen. Diese Zeiten gelten dann als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit und dienen Ihnen u.a, auch für den Erhalt des Schutzes auf Erwerbssminderungsrente.

1 Antworten

Rotkäppchenam 25.02.2014 | 15:10
Vielen Dank für die Nachricht! Hätte ich einen Vorteil, wenn ich freiwillig Beiträge einzahlen würde?
Deutsche Rentenversicherung
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