Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rotkäppchen,
nein Beiträge müssen Sie selbst nicht zahlen.
Sie müssen sich jedoch unbedingt weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos ohne Leistungsbezug melden und sich dies auch immer bescheinigen lassen. Diese Zeiten gelten dann als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit und dienen Ihnen u.a, auch für den Erhalt des Schutzes auf Erwerbssminderungsrente.
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