Hallo,
Ich selbst bin schon Rentner (66 Jahre alt). Ich pflege meine 93 jährige Mutter (Pflegegrad 4 )
kann ich dadurch meine gesetzliche Rente noch erhöhen?
edy
Hallo,
Ich selbst bin schon Rentner (66 Jahre alt). Ich pflege meine 93 jährige Mutter (Pflegegrad 4 )
kann ich dadurch meine gesetzliche Rente noch erhöhen?
edy
Nein, da Sie selbst ja schon berentet sind !
" Bei der Deutschen Rentenversicherung oder auch bei der Pflegekasse erhält man zur Klärung der weiteren Voraussetzungen den "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen".
1.Der pflegebedürftige Mensch muss eine Einstufung in eine Pflegegrad nach SGB XI haben.
2.Der Angehörige ...
•muss mindestens 14 Std. in Woche pflegen (auch bei Aufteilung mit einer anderen Person),
•darf nicht mehr als 30 Std. pro Woche erwerbstätig sein,
•darf noch keine Altersvollrente, Pension, etc. beziehen,
•muss das 15. Lebensjahr vollendet haben,
•darf diese Pflegetätigkeit nicht als selbstständige oder abhängig beschäftigte Pflegekraft berufsmäßig ausüben,
•kann parallel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, etc. beziehen. "
https://nullbarriere.de/pflege-von-angehoerigen.htm
Hallo,
danke für die Antwort,
denn die Person des Pflegedienstes war anderer Meinung.
edy
Hallo edy,
da Sie die Regelaltersgrenze vollendet haben und eine Altersrente beziehen, sind durch die Pflegekasse für Sie keine Pflegebeiträge zu entrichten. Sofern Sie eine Altersteilrente beziehen möchten, kann eine zusätzliche Anwartschaft für Pflegezeiten entstehen. Folgendes wäre dann zu tun:
1. Sie können die Altersrente für künftige Monate als Teilrente in Höhe von 99 % der Vollrente beantragen/beziehen.
2. Sie sollten (mit der Pflegekasse) klären, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung aufgrund der Pflege (§ 3 SGB VI) erfüllt sind. Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie beabsichtigen eine Teilrente zu beziehen.
Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen Ihre Rente. Stets zum 01.07. des Jahres wirken sich die Pflegebeiträge des vergangenen Kalenderjahres rentensteigernd aus. Sie können jederzeit (für die Zukunft) in die Altersvollrente zurückkehren.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten können sich lohnen. Zu den Auswirkungen empfehle ich ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.
Im Prinzip kann man sich das auch ganz leicht selbst ausrechnen.
Wenn man z.B. 1500 Euro Nettorente bezieht und auf 1 % verzichtet entspricht dies 15 Euro. Wenn Sie für ein Jahr von Ihrer Pflegekasse 12000 Euro für z.B. Pflegestufe 2 in Ihr Rentenkonto übermittelt bekommen entspricht dies einer Steigerung von 10,03 Euro für dieses eine Jahr mit Pflegebeiträgen zum 01.07. des Folgejahres. Dafür verzichten Sie aber 12 mal auf 15 Euro = 180 Euro. Ob das Sinn macht?
Anders sieht es natürlich aus, wenn die zu pflegende Person einen höheren Pflegegrad hat... Da kann man sich die Steigerung ja dann entsprechend ausrechen.
MfG
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV
EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat
EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000
geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr
geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto
geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat
geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag
ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat
EUR 19.091 pro Jahr
geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13
geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche
Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV.
"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."
Quelle und Volltext:
http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html
EUR 1.590,91 brutto
= EUR 1.144,83 netto
minus EUR 300 Frei-Beträge
= EUR 844,83 anrechnungs-fähig
minus EUR 391 Regel-Bedarf
= EUR 453,83
Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70
Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre.
http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf-2011-2012-2013-2014.pdf
Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner.
Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2007849
Herr Z.
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV
EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat
EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000
geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr
geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto
geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat
geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag
ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat
EUR 19.091 pro Jahr
geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13
geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche
Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV.
"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."
Quelle und Volltext:
http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html
EUR 1.590,91 brutto
= EUR 1.144,83 netto
minus EUR 300 Frei-Beträge
= EUR 844,83 anrechnungs-fähig
minus EUR 391 Regel-Bedarf
= EUR 453,83
Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70
Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre.
http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf-2011-2012-2013-2014.pdf
Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner.
Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2007849
Herr Z.
Hättest Du etwas Gescheites gelernt dann bekämst Du auch nach 43 Jahren eine auskömmliche Rente.
Von nix kommt nix oder auch "vom Labern wird keiner satt"
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV
........
Wenn man diese schwierige Aufgabe lösen kann, dann weiß man auch, wie 1.500 Euro Netto-Rente möglich sind, Sie "Genie"......
MfG
das 1. Jahr ist nur zum 'Aufwärmen', ab 2. Jahr ff. fängt dann das Lohnende an. In Ihrem Beispiel kommen dann für jedes weitere Jahr Pflege erneut 15 EUR drauf, während der Verzicht gleichmäßig bleibt bzw. sich von Jahr zu Jahr leicht erhöht, aber auch um die zusätzlichen Zuschläge der neuen Rentenpunkte kompensiert wird.
Liegt Mutter allerdings in den letzten Zuckungen (flapsig gesagt), will der Teilrentenverzicht für einen kurzen Zeitraum zur Erlangung des Rentenzuwachses aus Pflegetätigkeit wohl überlegt werden.
Frage an Experten/in:
Vor geraumer Zeit hieß es "die Pflegekassen laufen 'Sturm' gegen diese Neuregelung, da sie natürlich – anders als früher – auch echte Beiträge für 65+Pflegende zahlen müssen". Gibt es dazu schon neuere Erkenntnisse, dass die Regelung Bestand haben/gekippt werden wird?
Gruß
w.
Vor geraumer Zeit hieß es "die Pflegekassen laufen 'Sturm' gegen diese Neuregelung, da sie natürlich – anders als früher – auch echte Beiträge für 65+Pflegende zahlen müssen". Gibt es dazu schon neuere Erkenntnisse, dass die Regelung Bestand haben/gekippt werden wird?
Gruß
w.
vielleicht hilft Ihnen das hier weiter:
https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versicherungsrecht/729-rentenversicherungspflicht-von-pflegepersonen-ab-2017.html
Ich suche weiter und wenn ich noch was Interessantes gefunden habe, melde ich mich noch mal.:-)
Gruß
w.
Ändert aber nichts am Ergebnis, ab Jahr 2 ff./dann lohnt es sich.
Gruß
w.
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