Beiträge durch Pflegeleistung

von
edy

Hallo,

Ich selbst bin schon Rentner (66 Jahre alt). Ich pflege meine 93 jährige Mutter (Pflegegrad 4 )

kann ich dadurch meine gesetzliche Rente noch erhöhen?

edy

von
Isy

Nein, da Sie selbst ja schon berentet sind !

" Bei der Deutschen Rentenversicherung oder auch bei der Pflegekasse erhält man zur Klärung der weiteren Voraussetzungen den "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen".
1.Der pflegebedürftige Mensch muss eine Einstufung in eine Pflegegrad nach SGB XI haben.
2.Der Angehörige ...
•muss mindestens 14 Std. in Woche pflegen (auch bei Aufteilung mit einer anderen Person),
•darf nicht mehr als 30 Std. pro Woche erwerbstätig sein,

•darf noch keine Altersvollrente, Pension, etc. beziehen,

•muss das 15. Lebensjahr vollendet haben,
•darf diese Pflegetätigkeit nicht als selbstständige oder abhängig beschäftigte Pflegekraft berufsmäßig ausüben,
•kann parallel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, etc. beziehen. "

https://nullbarriere.de/pflege-von-angehoerigen.htm

von
edy

Hallo,

danke für die Antwort,

denn die Person des Pflegedienstes war anderer Meinung.

edy

Experten-Antwort

Hallo edy,

da Sie die Regelaltersgrenze vollendet haben und eine Altersrente beziehen, sind durch die Pflegekasse für Sie keine Pflegebeiträge zu entrichten. Sofern Sie eine Altersteilrente beziehen möchten, kann eine zusätzliche Anwartschaft für Pflegezeiten entstehen. Folgendes wäre dann zu tun:
1. Sie können die Altersrente für künftige Monate als Teilrente in Höhe von 99 % der Vollrente beantragen/beziehen.
2. Sie sollten (mit der Pflegekasse) klären, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung aufgrund der Pflege (§ 3 SGB VI) erfüllt sind. Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie beabsichtigen eine Teilrente zu beziehen.
Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen Ihre Rente. Stets zum 01.07. des Jahres wirken sich die Pflegebeiträge des vergangenen Kalenderjahres rentensteigernd aus. Sie können jederzeit (für die Zukunft) in die Altersvollrente zurückkehren.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten können sich lohnen. Zu den Auswirkungen empfehle ich ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

von
Airfurz One

Im Prinzip kann man sich das auch ganz leicht selbst ausrechnen.
Wenn man z.B. 1500 Euro Nettorente bezieht und auf 1 % verzichtet entspricht dies 15 Euro. Wenn Sie für ein Jahr von Ihrer Pflegekasse 12000 Euro für z.B. Pflegestufe 2 in Ihr Rentenkonto übermittelt bekommen entspricht dies einer Steigerung von 10,03 Euro für dieses eine Jahr mit Pflegebeiträgen zum 01.07. des Folgejahres. Dafür verzichten Sie aber 12 mal auf 15 Euro = 180 Euro. Ob das Sinn macht?
Anders sieht es natürlich aus, wenn die zu pflegende Person einen höheren Pflegegrad hat... Da kann man sich die Steigerung ja dann entsprechend ausrechen.

MfG

von
Herr Z.

Zitiert von: Airfurz One

Wenn man z.B. 1500 Euro Nettorente bezieht.....

Das soll WIE möglich sein ?

55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV
EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat

EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000

geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat

geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag

ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat

EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche

Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV.

"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."

Quelle und Volltext:
http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html

EUR 1.590,91 brutto

= EUR 1.144,83 netto

minus EUR 300 Frei-Beträge

= EUR 844,83 anrechnungs-fähig

minus EUR 391 Regel-Bedarf

= EUR 453,83

Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70

Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre.

http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf-2011-2012-2013-2014.pdf

Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner.

Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2007849

Herr Z.

von
GroKo

Zitiert von: Herr Z.

Zitiert von: Airfurz One

Wenn man z.B. 1500 Euro Nettorente bezieht.....

Das soll WIE möglich sein ?

55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV
EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat

EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000

geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat

geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag

ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat

EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche

Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV.

"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."

Quelle und Volltext:
http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html

EUR 1.590,91 brutto

= EUR 1.144,83 netto

minus EUR 300 Frei-Beträge

= EUR 844,83 anrechnungs-fähig

minus EUR 391 Regel-Bedarf

= EUR 453,83

Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70

Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre.

http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf-2011-2012-2013-2014.pdf

Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner.

Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2007849

Herr Z.

Hättest Du etwas Gescheites gelernt dann bekämst Du auch nach 43 Jahren eine auskömmliche Rente.
Von nix kommt nix oder auch "vom Labern wird keiner satt"

von
Schorsch

Zitiert von: Herr Z.

Zitiert von: Airfurz One

Wenn man z.B. 1500 Euro Nettorente bezieht.....

Das soll WIE möglich sein ?

55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV
........


Der Unterschied zwischen MINDEST-Lohn und DURCHSCHNITTS-Lohn ist WELCHER ?

Wenn man diese schwierige Aufgabe lösen kann, dann weiß man auch, wie 1.500 Euro Netto-Rente möglich sind, Sie "Genie"......

MfG

von
W*lgang

Zitiert von: Airfurz One
Dafür verzichten Sie aber 12 mal auf 15 Euro = 180 Euro. Ob das Sinn macht?
änzend:

das 1. Jahr ist nur zum 'Aufwärmen', ab 2. Jahr ff. fängt dann das Lohnende an. In Ihrem Beispiel kommen dann für jedes weitere Jahr Pflege erneut 15 EUR drauf, während der Verzicht gleichmäßig bleibt bzw. sich von Jahr zu Jahr leicht erhöht, aber auch um die zusätzlichen Zuschläge der neuen Rentenpunkte kompensiert wird.

Liegt Mutter allerdings in den letzten Zuckungen (flapsig gesagt), will der Teilrentenverzicht für einen kurzen Zeitraum zur Erlangung des Rentenzuwachses aus Pflegetätigkeit wohl überlegt werden.

Frage an Experten/in:

Vor geraumer Zeit hieß es "die Pflegekassen laufen 'Sturm' gegen diese Neuregelung, da sie natürlich – anders als früher – auch echte Beiträge für 65+Pflegende zahlen müssen". Gibt es dazu schon neuere Erkenntnisse, dass die Regelung Bestand haben/gekippt werden wird?

Gruß
w.

von
Herz1952

Zitiert von: W*lgang

Frage an Experten/in:

Vor geraumer Zeit hieß es "die Pflegekassen laufen 'Sturm' gegen diese Neuregelung, da sie natürlich – anders als früher – auch echte Beiträge für 65+Pflegende zahlen müssen". Gibt es dazu schon neuere Erkenntnisse, dass die Regelung Bestand haben/gekippt werden wird?

Gruß
w.


Hallo Wolfgang,

vielleicht hilft Ihnen das hier weiter:

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versicherungsrecht/729-rentenversicherungspflicht-von-pflegepersonen-ab-2017.html

Ich suche weiter und wenn ich noch was Interessantes gefunden habe, melde ich mich noch mal.:-)

von
W*lfgang

Zitiert von: Herz1952
vielleicht hilft Ihnen das hier weiter:
Herzchen, hilft unheimlich (nicht) weiter, da es den aktuellen rechtlichen Zustand darstellt (kenne ich den etwa schon? ;-)) ...war aber nicht so ganz meine Frage *hüstel

Gruß
w.

von
W*lfgang

Zitiert von: W*lgang
In Ihrem Beispiel kommen dann für jedes weitere Jahr Pflege erneut 15 EUR drauf
: sind natürlich die angesprochenen 10 EUR ...langsam lesen ist manchmal der richtigere Weg :-)

Ändert aber nichts am Ergebnis, ab Jahr 2 ff./dann lohnt es sich.

Gruß
w.

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