Hallo Maike,
bei Bezug von Arbeitslosengeld besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, wenn Sie im letzten Jahr vor Beginn des Bezugs zuletzt versicherungspflichtig waren. Die Jahresfrist rechnet tagegenau.
Sollten Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie die Versicherungspflicht beantragen. Ob Sie dies wollen, wird bereits im Antrag auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erfragt.
Die Beiträge würden sowohl bei der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als auch bei der Versicherungspflicht auf Antrag in voller Höhe von der Arbeitsverwaltung gezahlt werden.