Ich habe gehört, dass man für Schulzeiten Beiträge in die Rentenversicherung entrichten kann.
Ich habe gehört, dass man für Schulzeiten Beiträge in die Rentenversicherung nachbezahlen kann.
In meinem Versicherungsverlauf stehen diesbezüglich folgende Zeiten:
10.12.89 - 31.12.89 Schulausbildung
01.01.90 - 18.07.90 Schulausbildung
01.08.90 - 31.08.90 Schulausbildung, Übergangszeit
01.09.90 - 31.01.93 Pflichtbeitragszeit, berufliche Ausbildung
01.02.93 - bis heute Pflichtbeitragszeiten
Ich bitte um Auskunft, ob und für welche Zeit diese Nachzahlungsmöglichkeit besteht. In welcher Höhe können Beiträge bezahlt werden und welchen Mehrbetrag an Rente würde sich daraus ergeben? Besten Dank im voraus.
Nachzahlung ist möglich, muss aber bis zum Tag vor dem 45. Geburtstag beantragt werden (Ausschlussfrist).
Es kann für Zeiträume nachgezahlt werden, die zwar Schule/Studium sind, aber nicht (mehr) als Anrechnungszeiten anerkannt werden.
D. h. für keine der genannten Zeiträume kann nachgezahlt werden.
Aber für den Zeitraum Dezember 1988 bis November 1989 kann nachgezahlt werden.
Bei Nachzahlung gilt das In-Prinzip, will heißen, das Jahr der Zahlung bedingt die Berechnungsmodalitäten.
Für 2017:
Mindestens:
84,15€ pro Monat / 1009,80€ fürs Jahr
ergibt 0,1455 Entgeltpunkte; entspricht 4,40€ Rentensteigerung
Maximal:
1187,45€ pro Monat / 14249,40€ fürs Jahr
ergibt 2,0537 Entgeltpunkte; entspricht 62,50€ Rentensteigerung
Hallo Josefine,
für Zeiten des Schulbesuches ab dem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten anerkannt werden, können bei Antragsstellung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Den Ausführungen von Klugpuper ist somit voll zuzustimmen.
Der erforderliche Formantrag heißt V0080 und kann auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0080.html heruntergeladen werden.