Hallo Josefine,
für Zeiten des Schulbesuches ab dem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten anerkannt werden, können bei Antragsstellung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Den Ausführungen von Klugpuper ist somit voll zuzustimmen.
Der erforderliche Formantrag heißt V0080 und kann auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0080.html heruntergeladen werden.