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Experten-Antwort

Beiträge für pflegende Rentner

von edy01.10.2017 | 12:59
400 Ansichten
4 Antworten

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Hallo durch die Pflege werden auch für Rentner Rentenbeiträge durch die Pflegekassen eingezahlt. Wie lange dauert es bis sich dass in der monatlichen Rente niederschlägt? Was passiert wenn nicht mehr gepflegt wird? vG edy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo edy,

bei Ausübung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Die Pflichtbeiträge werden dann grundsätzlich von der Pflegekasse des Gepflegten an den zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt, so lange die Pflegetätigkeit ausgeübt wird.

Pflichtbeiträge wegen Pflege werden auch bei gleichzeitigem Bezug einer Vollrente wegen Alters gezahlt, wenn die Pflegeperson die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.

Bei Bezug einer Vollrente wegen Alters ab Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung mit der Folge, dass keine Versicherungspflicht mehr besteht. Sofern aber auf mindestens ein Prozent der Rente verzichtet und somit nur noch eine Teilrente bezogen wird, liegt weiterhin Versicherungspflicht wegen der Pflegetätigkeit vor.

Zuschläge an Entgeltpunkten, die aufgrund einer Pflegetätigkeit während des Bezugs einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erworben werden, erhöhen Ihre Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Anschließend werden die Zuschläge an Entgeltpunkten wie von User klugpuper beschrieben jährlich zum 1.7. für das vergangene Kalenderjahr berücksichtigt.

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3 Antworten

Klugpuperam 01.10.2017 | 17:20
Solange die Pflege während des Bezuges einer vorgezogenen Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt wird, wirken sich die zusätzlichen Entgeltpunkte mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Sollte die Regelaltersgrenze bereits erreicht sein, werden bei Bezug einer Vollrente keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr ermittelt. Bei einer Teilrente schon. Die Beiträge aus 2017 würden sich dann zum 01.07.2018 auswirken. Die aus 2018 zum 01.07.2019. Falls die Pflege endet meldet man sich beim RV-Träger und lässt aus der 99%-Rente wieder eine Vollrente machen.
edyam 02.10.2017 | 16:10
Hallo, danke für die Antworten edy
edyam 02.10.2017 | 16:10
Hallo, danke für die Antworten edy
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