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Experten-Antwort

Beiträge nach 45 Jahren

von Rolf Krücken16.09.2014 | 13:46
1161 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 63 Jahre alt und habe 49 Arbeitsjahre hinter mir.Ich werde noch weiter arbeiten > bis ca. 65 ! Meine Frage : Muss ich weiterhin den Beitrag zur AV und RV zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Krücken,

die Versicherungspflicht besteht so lange, wie Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Sie endet erst, wenn kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr bezogen wird oder Sie eine Altersvollrente erhalten.

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5 Antworten

Schadeam 16.09.2014 | 13:49
Ja, als Arbeitnehmer sind Sie weiterhin wie bisher versicherungspflichtig und dürfen auch weiter die Beiträge zahlen. Die Rentenbeiträge steigern die Rente und die Arbeitslosenbeiträge sichern Ihnen einen möglichen ALG Anspruch.
Walteram 16.09.2014 | 13:52
Klar, warum auch nicht? Sie erwerben weitere Ansprüche und sind im Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Es handelt sich ja auch um Pflichtversicherungen siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtversicherung#Sozialversicher…
Jemandam 16.09.2014 | 18:52
Das stimmt so nicht ganz. Der Bezug der Altersvollrente ist nicht mehr Voraussetzung, wenn die Regelaltersgrenze bereits erreicht worden ist. Wer dann noch weiter versicherungspflichtig arbeitet, bezahlt keinen Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung mehr, auch wenn er noch keine Rente bezieht. § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III: Versicherungsfrei sind Personen, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches vollenden, mit Ablauf des Monats, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr vollenden. § 346 Abs. 3 SGB III: Für Beschäftigte, die wegen Vollendung des für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderlichen Lebensjahres in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären.
Schießl Konradam 17.09.2014 | 11:54
Aber ja, die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Bei weiteren zwei Jahren, den derzeitigen Durchschnitts Verdienst von, 34857 Euro an- genommen bringen noch 28,61 x 2 57,22 Euro Bruttorente mehr. MfG.
Boris Kugelmannam 17.09.2014 | 21:41
Ja, leider. Die kriegen leider den Hals nicht voll. Oder glauben sie, die würden einfach ab 45 Beitragsjahren ihnen so mir und dir nichts die Beiträge überlassen?
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