Habe in diesem Forum zwar schon einen Beitrag dazu gelesen, jedoch ergeben sich daraus weitere Fragen bzw. eine weitere Frage.
Wenn bereits über einen Antrag entschieden worden ist und dort mitgeteilt worden ist, dass 1 Monat fehlt, dann kann man ja theoretisch einen neuen Antrag stellen.
Zuvor möchte ich jedoch freiwillige Nachzahlungen leisten, um die 36 Monate zu erfüllen.
Meine Frage ist, geht dies? Ich habe dies so verstanden, dass ab Antragsstellung von einer Erwerbsminderung ausgegangen wird. Zahle ich also nach und stelle dann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, dann würde dieser nicht mit der Begründung abgelehnt werden können, dass die 36 Monate nicht erfüllt seien. Sehe ich dies so richtig?
Kann eine Nachzahlung auch außerhalb der genannten Gründe im SGB VI erfolgen auf freiwilliger Basis, da zb. ja Schulzeiten nicht mit in die Berechnung der Zeit von 5 Jahren und den 36 Monaten miteinfließt?