Hallo User Franz,
Beiträge, die die Pflegeversicherung auf Grund einer Pflege an die Deutsche Rentenversicherung zahlt und der Pfleger eine vorzeitige Altersrente (vor der Regelaltersgrenze) bekommt, wirken sich erst ab der Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe aus.
Sollten Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Ihre Mutter in häuslicher Umgebung pflegen, können sie auf 1% Ihrer Altersrente verzichten und es werden dann weiterhin Beiträge von der Pflegekasse für Sie entrichtet.
Ob diese Regelung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ca. 3 Monate vor Ihrer Regelaltersgrenze klären lassen.