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Experten-Antwort

Beiträge und Rente

von Hans15.06.2011 | 15:28
1787 Ansichten
2 Antworten

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Ich war bis März 2008 angestellt April 2008 bis JUli 2009 krank mit Krankengeldbezug und dann ausgesteuert Juli 2009 bis Juni 2011 arbeitslos mit Arbeitslosengeldbezug da das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde bin ich ja eigentlich immer noch beschäftigt, wenn ich auch wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Ich griege jetzt noch eine Urlaubsabfindung. a) Müssen von der Urlaubsabfindung noch Beiträge zur Rente gezahlt werden? Vom Arbeitgeber von mir? b) Was ist wenn ich ab Juli 2011 schon Rente beziehe, mir der Arbeitgeber die Urlaubsabfindung erst nach Rentenbeginn zahlt? Auf was muss ich aufpassen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.06.2011 | 16:15

Beim Urlaubsgeld handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Dieses unterliegt nur der Beitragspflicht, soweit im gleichen Kalenderjahr der Zuordnung des Urlaubsgeldes (i.d.R. Auszahlungsmonat) beim gleichen Arbeitgeber entsprechende Sozialversicherungstage vorhanden sind. Nachdem Sie seit April 2008 kein Arbeitsentgelt mehr bezogen haben, würde das ausgezahlte Urlaubsgeld nicht der Beitragspflicht unterliegen.

Wenn Ihr Arbeitgeber das Urlaubsgeld erst nach Rentenbeginn auszahlt, kann dies für diesen Rentenanspruch nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie ab Juli 2011 Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - unabhängig von der beitragsrechtlichen Beurteilung - als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch besteht.

1 Antworten

...am 16.06.2011 | 11:53
Hier war aber - glaube ich - nicht das Urlaubsgeld als solches gemeint, sondern eine Abfindung/Auszahlung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub...
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