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Experten-Antwort

Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Marie25.10.2019 | 14:05
102 Ansichten
6 Antworten

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Müssen für erkaufte Rentenbeträge aus Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung wegen Abschlägen aus Versorgungsausgleich oder vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

ja, die später bezogene Bruttorente ist kranken- und pflegeversicherungspflichtig, wie auch in den übrigen Antworten der Forumsteilnehmer schon ausführlich dargestellt.

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5 Antworten

Rudiam 25.10.2019 | 15:54
ja, sofern beim Rentenbezug Versicherungspflicht in der gKV vorliegt. Mit den Beiträgen erkaufen Sie sich Bruttorentenbeträge. Was Netto rauskommt, hängt von Ihrem Krankenversicherungsverhältnis ab. Die Frage, ob oder was am Ende bei der Rentenzahlung abgezogen wird, spielt bei der Frage der Einzahlung von Ausgleichspunkten keine Rolle und wird losgelöst behandelt. Und umgekehrt natürlich auch: Wenn man freiwilliges Mitglied der gKV oder privat krankenversichert als Rentenbezieher ist, erhöhen die Einzahlungen letztlich auch den Beitragszuschuss.
Vateram 25.10.2019 | 15:58
Eindeutig ja. Diese Ausgleichszahlungen werden ja bei Rentenbeginn nicht als gesonderte Zahlungen neben ihrer Rente gezahlt, sondern erhöhen den Bruttorentenanspruch insgesamt. Liegt Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner vor, werden von der erhöhten Bruttorente die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
W°lfgangam 25.10.2019 | 20:18
Hallo Marie, daneben besteht natürlich die Möglichkeit, die Ausgleichszahlungen als 'Altersvorsorgeaufwendungen' gegenüber dem Finanzamt gelten zu machen, somit die tatsächliche Einzahlungssumme schon zeitnah faktisch zu reduzieren. Darüber/was hier möglich ist, informiert Sie der Steuerberater Ihres Vertrauens. Gruß w.
suchenwiam 25.10.2019 | 22:34
Mit Geduld, etwas Rechnerei und https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_(Steuerrecht)#Aufwen… kann man auch ohne Steuerberater die freiwilligen RV-Beiträge steuergünstig einteilen. Hat bei mir für 2018 anstandslos geklappt (zur Kontrolle habe ich 1€ mehr eingezahlt, der vom Finanzamt auch genau gekappt wurde). Die Steuererstattung deckte rund 30% meiner freiwilligen Beiträge ab.
W°lfgangam 26.10.2019 | 20:35
Zitat von suchenwi anzeigenausblenden
Hallo suchenwi, interessanter Link! In der Tat kann man sich mit Geduld und Rechnerei dem Optimum in dieser Frage selbst annähern :-) Gruß w. PS: 99 von 100 eher nicht ...die legen eben noch ein paar EUR für den Steuerberater drauf ;-)
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