Hallo Gärtner!
Bundesweit zuständig für die Alterssicherung der Gärtnerinnen und Gärtner ist die Alterskasse für den Gartenbau in Kassel. Die Voraussetzungen/Leistungen werden im "Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte" ("ALG") geregelt - nach dem z. B. Pflichtbeiträge nach den Vorschriften des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) angerechnet werden. Umgekehrt werden allerdings "ALG"-Zeiten nicht nach dem "SGB VI" angerechnet. Hierfür fehlt es im SGB VI an einer entsprechenden Rechtsgrundlage.