Ich war die letzten 14 Jahre meiner Tätigkeit selbstständig.
Mein ganzes Leben war ich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Pflichtversicherter, Familienmitglied, Freiwilliger.
Jahrgang 1956 bin ich seit 2018 im Ruhestand.
Seit 2020 erhalte ich (2) Privat-Renten (1 Basis-Rente (Rürup) für die ich seitdem freiwillige Beiträge zur gesetzlichen KV zahle.
Ab 09/2022 erhalte ich die staatliche Rente der DRV und wäre spätestens ab Rentenbeginn versicherungspflichtig und damit von den Beiträgen für meine erwähnten privaten Renten beitragsfrei.
Meine Frage:
Ab wann muss ich keine Beiträge mehr zu meinen Privat-Renten zahlen?
Ab Beantragung der gesetzlichen Rente? Ab Bewilligung? Oder ab Beginn?
15.01.2021, 10:15
von
MWD
15.01.2021, 10:43
von
Siehe hier
Ab Beantragung der Rente können Sie - wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind - in der KvdR versichert sein.
Inwieweit sich dies dann (sofort?) auf Ihre privaten Renteneinkünfte auswirkt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Einen Beitragszuschuss der DRV erhalten Sie nur auf Ihre gesetzliche Rente.
15.01.2021, 11:10
Experten-Antwort