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Experten-Antwort

Beiträge zur Krankenversicherung nach 5 Wochen Kinderreha

von Dagmar04.10.2021 | 22:59
332 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, ich war im April/Mai 2021 mit meiner 5jährigen Tochter als Begleitperson zur Kinderreha. Von der Rentenversicherung erhielt ich eine Zahlung aufgrund des Verdienstausfalles. Jetzt möchte die Techniker Krankenkasse mich für diese 5 Wochen freiwillig versichern und mir den Beitrag berechnen. Die Zahlung der RV basierte aber auf meinem Nettogehalt. Keine der anderen Muttis, die auch eine Verlängerung aufgrund der Erkrankungen ihrer Kinder bewilligt bekommen hatten haben von ihrer Krankenkasse solch eine Aufforderung bekommen. Muss ich den Beitrag wirklich selbst zahlen. Gibt es irgendetwas was ich übersehen habe? Überall war zu lesen man hätte keinen Finanziellen Nachteil. Reisekosten und Verpflegung wurde übernommen und nun soll ich mich selbst krankenversichert?? Kann mir irgendjemand dazu einen Rat geben. Lieben Dank,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dagmar,

Ihnen wurde für die Dauer der Reha Ihres Kindes der Nettoverdienstausfall erstattet. Wie im Informationsblatt G0560 bereits aufgeführt, werden bei abhängig beschäftigten keine Beiträge zur Rentenversicherung für den Erstattungszeitraum aubgeführt. In Ihrem Betragskonto zur Rentneversicherung ist daher für die Dauer der Reha Ihres Kindes in der Regel eine Lücke vorhanden, soweit Sie keine freiwilligen Beiträge für diesen Zeitraum leisten.

Hinsichlich der beitragrechtlichen Gegebenheiten die gesetzliche Krankenversicherung betreffend, bitten wir um Rückfrage direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 05.10.2021 | 01:02
Hallo Dagmar, der Vergleich mit anderen Muttis (die vielleicht ganz anders versichert sind), ist ebensowenig zielführend, wie diese Frage nicht direkt mit der zuständigen DRV und der TK zu klären. Allgemeine Hinweise zum Verdienstausfall wurden Ihnen mit den Antragsunterlagen als Formular G0560-00 übersandt. Welche Kosten in Ihrem Fall aber tatsächlich übernommen werden konnten, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Dies ist z.B. auch mit davon abhängig, ob die Begleitung Ihrer Tochter medizinisch notwendig war oder im Rahmen der Haushaltshilfe etc. Wenden Sie sich also vertrauensvoll an Ihre zuständige DRV und auch an die TK, um die Angelegenheit zu klären, da nur dort auch Ihre Unterlagen vorliegen. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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