Hallo Dagmar,
Ihnen wurde für die Dauer der Reha Ihres Kindes der Nettoverdienstausfall erstattet. Wie im Informationsblatt G0560 bereits aufgeführt, werden bei abhängig beschäftigten keine Beiträge zur Rentenversicherung für den Erstattungszeitraum aubgeführt. In Ihrem Betragskonto zur Rentneversicherung ist daher für die Dauer der Reha Ihres Kindes in der Regel eine Lücke vorhanden, soweit Sie keine freiwilligen Beiträge für diesen Zeitraum leisten.
Hinsichlich der beitragrechtlichen Gegebenheiten die gesetzliche Krankenversicherung betreffend, bitten wir um Rückfrage direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung