Hallo liane,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums nicht möglich, Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantworten. Auch ich kann Ihnen daher nur ein persönliches Gespräch zu diesem Themengebiet bei Ihrer zuständigen Krankenkasse empfehlen. Unter Umständen könnte Ihnen vielleicht auch das Expertenforum der AOK unter http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1 weiterhelfen.
Zur Frage der Rentenversicherung ist folgendes anzumerken:
Grundsätzlich ist nur ein sehr kleiner Personenkreis der selbständig Tätigen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst (siehe auch umfassende Broschüre zu diesem Thema unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbst_C3_A4ndig__wie__rv__sch_C3_BCtzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbständig_wie_rv_schützt). Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, lässt sich von hier aus aber nicht abschließend beurteilen. Grundsätzlich könnte aber zum Beispiel die Versicherungspflicht als Selbständiger mit einem Auftraggeber (sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige) für Sie in Frage kommen, wenn Sie z. B. Ihre Kosmetikprodukte nur für einen Auftraggeber vertreiben.
Soweit und so lange Ihre Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit unter 400 Euro monatlich (bzw. 4800 Euro jährlich) liegen sollten, wären Sie aber dennoch versicherungsfrei (wegen Geringfügigkeit) und hätten keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten.
Bezüglich Ihrer Anmerkung, dass Sie ja eigentlich über Ihren Arbeitgeber renten- und krankenversichert sind, ist noch festzustellen, dass die unterschiedlichen Tätigkeiten (hier: abhängige Beschäftigung und selbständige Tätigkeit) sozialversicherungsrechtlich immer getrennt voneinander betrachtet werden. Es kann also durchaus dazu kommen, dass neben der Versicherungspflicht als Beschäftigter auch Versicherungspflicht aufgrund der selbständigen Tätigkeit besteht (sog. Mehrfachversicherung).
Letztlich kann ich Ihnen hier auch nur empfehlen, zur abschließenden Klärung der Frage der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen. Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie übrigens unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..