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Experten-Antwort

Beiträge zur Rentenversicherung

von Juliane24.07.2014 | 19:26
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht um das Jahr 2013 und die zu entrichtenden Beiträge zur Rentenversicherung: ich war 2013 im Januar Hauptberuflich selbstständig als Dozentin,habe ca. 254,- € als halben Regelbeitrag entrichtet an die RV. ab ersten Februar bis zum letzten Februartag ( 1 Monat) war ich arbeitslos und habe Arbeitslosengeld bezogen und die Arbeitsagentur hat die Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Außerdem war ich nebenberuflich Selbstständig ( die Arbeitsagentur war davon in Kenntnis) Ab ersten März bis einschließlich 15. September war ich versicherungspflichtig als Angestellter beschäftigt und es wurden von meinen Arbeitgeber Beiträge zur Renten versicherung entrichtet. Außerdem war ich in dieser Zeit auch bis einschließlich 31.12.2013 nebenberuflich Selbständig bezahlte aber keine Beiträge zur Rentenversicherung( Rentenversicherung hatte davon Kenntnis). Ab 15. September war ich bis 31. 12.2013 krank und bezog krankengeld von der Krankenkasse und diese bezahlte auch Beiträge zur Rentenversicherung. Jetzt habe ich den Steuerbescheid 2013 erhalten, den ich den Rententräger zukommen lassen werde. Bei Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit steht der Betrag von: 6482,- €! Auf Januar 2013 ( Hauptberuflich Selbständig) fallen laut Kassenbuch 2970,- €. Für dieses Monat habe ich ja schon den Regelbetrag an die Rentenversicherung bezahlt. Bei der Einkommensteuererklärung ist aber der Monat Januar nicht extra ausgewiesen. Meine Fragen: Wie weise ich der Rentenversicherung nach, dass 2970,- € von den insgesamt 6482,-€ der selbstständigen Tätigkeit auf den Januar entfallen für den ich bereits Beiträge geleistet haben. Es wären dann noch die Monate Februar bis einschl. Dezember auf denen der Restbetrag von 3512,- € fallen würden. Muss ich da dann überhaupt was nachzahlen, da ja 5400,-€ frei im Jahr sind! Oder wie wird das gehandhabt. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von W*lfgang erwähnt, sollten Sie Ihre nächste Auskunft und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und alle Unterlagen mitbringen, so dass der Vorgang geklärt werden kann.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 24.07.2014 | 21:24
Hallo Juliane > Meine Fragen: Wie weise ich der Rentenversicherung nach, dass 2970,- € von den insgesamt 6482,-€ der selbstständigen Tätigkeit auf den Januar entfallen da Sie einen Einzelnachweis/Kassenbuch geführt haben, sehe ich da kein Problem - Kopie davon, bestätigen lassen, und hin damit. > da ja 5400,-€ frei im Jahr sind! Da der Januar schon 'verbraucht' ist und sie den mtl. Einzelnachweis auch als Selbständiger nutzen/führen können, reduziert sich das mögliche/zulässige/versicherungsfreie Einkommen aus (eigentlich versicherungspflichtiger) selbstständiger Tätigkeit auf die Monate, in denen die selbstständige Tätigkeit tatsächlich noch ausgeübt und das Einkommen erzielt worden ist. Die verbleibenden 3512 EUR verteilt auf 7 Monate (März - September) ...hmm (500+/mtl.), damit überschreiten sie die zulässige Geringfügigkeitsgrenze, somit pflichtversichert. Hier brauchen Sie besseren Rat, als meinen. Gefühlt wird die DRV Sie zur Kasse bitten. Also ab in die nächste Beratungsstelle, Unterlagen mitnehmen, abwarten was kommt ... Gruß w.
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