Hallo,
wie werden während des Bezugs von Krankengeld und für eine Rehamaßnahme die Rentenbeiträge berechnet ?
Vielen Dank im vorraus.
Heinz
Hallo,
wie werden während des Bezugs von Krankengeld und für eine Rehamaßnahme die Rentenbeiträge berechnet ?
Vielen Dank im vorraus.
Heinz
Hallo,
ja, ich meine das Krankengeld außerhalb der Entgeldfortzahlung und das Übergangsgeld während einer Rehamaßnahme.
Sorry, etwas schlecht von mir beschrieben
Danke
Heinz
Ist nicht so schlimm, da sich hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrundlage keine Änderung ergibt.
§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB 6 regelt die beitragspflichtigen Einnahmen von Personen, die Lohnersatzleistungen (u.a. Krankengeld und Übergangsgeld) beziehen.
Danach sind 80 % des der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes oder -einkommens i.S.d. §§ 14, 15 SGB 4 beitragspflichtige Einnahme.
Von der so ermittelten Beitragsbemessungsgrundlage (ggf. begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzl. Rentenversicherung) sind die Beiträge nach einem Vomhundertsatz (aktuell 19,9%) zu erheben.
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