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Experten-Antwort

Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegetätigkeit

von Barbara16.10.2018 | 19:29
77 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich pflege meinen Ehemann und habe bisher von der Krankenkasse, hierfür auch Beiträge zur Rentenversicherung erhalten. Jetzt teilt man mir die Pflegekasse mit, das keine weiteren Beiträge mehr für mich entrichtet werden, weil ich zum 01.10. die Regelaltersgrenze für die Altersrente erreicht habe. Es stimmt zwar das ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, aber ich habe bisher noch gar keine Rente beantragt. Ich wollte wenn überhaupt, nur eine 99% Teilrente beantragen, damit mir auch weiterhin die Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse entrichtet werden. Dies wurde mir zum Beginn diesen Jahres so bei der Rentenberatung empfohlen. Hat sich hier etwas zwischenzeitlich gesetzlich geändert oder kann mir hier bitte jemand weiterhelfen? Viele Grüße Barbara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es hat sich nichts zwischenzeitlich gesetzlich geändert.

Sie könnten zum 01.10.2018 Ihre Regelaltersrente als Teilrente in Höhe von 99% beantragen. Dadurch ist die Pflegekasse dann verpflichtet, weiterhin die Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Der Verzicht auf 1% der Rente führt jeweils zum 1.07. des Folgejahres zu einer Erhöhung der Rente.

Nach Beendigung der Pflegetätigkeit, ist der Wechsel in die Vollrente zu beantragen.

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4 Antworten

Jonnyam 16.10.2018 | 19:42
Völlig richtig mit der 99%-Rente. Dann muss die Pflegekasse weiterzahlen. Und aufgrund der Beiträge vom 1.10.- 31.12. gibt es dann schon ab 1. Juli 2019 einen Zuschlag. Bleibt nur zu hoffen, dass die 1%Verzicht möglichst bald vom Zuschlag überholt werden. Nichts anderes von der Pflegekasse aufschwätzen lassen.
Barbaraam 16.10.2018 | 20:32
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Es stimmt zwar das ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, aber ich habe bisher noch gar keine Rente beantragt.Barbara
Hallo Barbara, der 01.10. ist ja nun schon 14 Tage her - warum haben Sie immer noch die Regelaltersrente beantragt? ...besteht etwa mangels Mindestversicherungszeit (60 Monate) gar kein Anspruch? Nie rentenversicherungspflichtig gearbeitet? ...aber, bei Kindern "Stichwort 'Mütterrente'" sieht das schon anders aus - die 60 Monate Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente können plötzlich vorhanden sein. Na, noch ist im Rahmen der Fristen bis 31.12. dafür Zeit den Antrag zu stellen ...dann wird man gleich eine 99 %-Teilrente beantragen können, damit sich die Pflegetätigkeit weiter positiv auf die künftige Rentenhöhe auswirkt. Der Verzicht auf die 1 % geht auch nicht verloren. Sobald die Pflegetätigkeit endet, erhalten Sie wieder die volle Rente. Kurze Info dann an die DRV wäre nett für die zeitnahe Neuberechnung. Machen Sie mal schleunigst einen Termin zum Regelaltersrentenantrag vor Ort aus, alles weitere regelt sich dann, ohne dass hier weiter über Ihre möglichen Rentenansprüche spekuliert werden muss. Gruß w.
Hallo Wolfgang, ich fühle mich ehrlich gesagt vom Rentenantrag einfach erschlagen. Ich hab dann im August diesen Jahres ein Informationsschreiben von der Rentenversicherung erhalten, das ich bis zum Ende des Jahres die Rente beantragen kann und dann trotzdem die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalte. Ich werde den Antrag aber dann aber auf jeden Fall noch diese Woche ausfüllen. Ich habe neben der Pflege, die Kindererziehungszeiten und auch viele Jahre gearbeitet. Viele Grüße Barbara
W*lfgangam 16.10.2018 | 20:14
Hallo Barbara, der 01.10. ist ja nun schon 14 Tage her - warum haben Sie immer noch die Regelaltersrente beantragt? ...besteht etwa mangels Mindestversicherungszeit (60 Monate) gar kein Anspruch? Nie rentenversicherungspflichtig gearbeitet? ...aber, bei Kindern "Stichwort 'Mütterrente'" sieht das schon anders aus - die 60 Monate Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente können plötzlich vorhanden sein. Na, noch ist im Rahmen der Fristen bis 31.12. dafür Zeit den Antrag zu stellen ...dann wird man gleich eine 99 %-Teilrente beantragen können, damit sich die Pflegetätigkeit weiter positiv auf die künftige Rentenhöhe auswirkt. Der Verzicht auf die 1 % geht auch nicht verloren. Sobald die Pflegetätigkeit endet, erhalten Sie wieder die volle Rente. Kurze Info dann an die DRV wäre nett für die zeitnahe Neuberechnung. Machen Sie mal schleunigst einen Termin zum Regelaltersrentenantrag vor Ort aus, alles weitere regelt sich dann, ohne dass hier weiter über Ihre möglichen Rentenansprüche spekuliert werden muss. Gruß w.
W*lfgangam 16.10.2018 | 22:07
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Barbara schrieb

Es stimmt zwar das ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, aber ich habe bisher noch gar keine Rente beantragt.Barbara[/quote]

Hallo Barbara,

der 01.10. ist ja nun schon 14 Tage her - warum haben Sie immer noch die Regelaltersrente beantragt? ...besteht etwa mangels Mindestversicherungszeit (60 Monate) gar kein Anspruch? Nie rentenversicherungspflichtig gearbeitet? ...aber, bei Kindern "Stichwort 'Mütterrente'" sieht das schon anders aus - die 60 Monate Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente können plötzlich vorhanden sein.

Na, noch ist im Rahmen der Fristen bis 31.12. dafür Zeit den Antrag zu stellen ...dann wird man gleich eine 99 %-Teilrente beantragen können, damit sich die Pflegetätigkeit weiter positiv auf die künftige Rentenhöhe auswirkt.

Der Verzicht auf die 1 % geht auch nicht verloren. Sobald die Pflegetätigkeit endet, erhalten Sie wieder die volle Rente. Kurze Info dann an die DRV wäre nett für die zeitnahe Neuberechnung.

Machen Sie mal schleunigst einen Termin zum Regelaltersrentenantrag vor Ort aus, alles weitere regelt sich dann, ohne dass hier weiter über Ihre möglichen Rentenansprüche spekuliert werden muss.

Gruß

w.[/quote]

Hallo Wolfgang,

ich fühle mich ehrlich gesagt vom Rentenantrag einfach erschlagen. Ich hab dann im August diesen Jahres ein Informationsschreiben von der Rentenversicherung erhalten, das ich bis zum Ende des Jahres die Rente beantragen kann und dann trotzdem die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalte.

Ich werde den Antrag aber dann aber auf jeden Fall noch diese Woche ausfüllen. Ich habe neben der Pflege, die Kindererziehungszeiten und auch viele Jahre gearbeitet.

Viele Grüße

Barbara

Keine Bange, Barbara, das wird vor Ort einfach und schnell erledigt. Sie müssen nur still sitzen und ein paar wenige Fragen beantworten/ein paar wenige Unterlagen mitbringen - Sie werden überrascht sein, wie es Sie dabei nicht 'erschlägt' und wie unkompliziert das geht. Und sollten Ihnen tatsächlich Papiervordrucke vorliegen - NICHT ausfüllen/einfach entsorgen ...wird vor Ort erledigt. Nur Mut, geht ganz einfach :-) Gruß w.
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