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Beiträge zur RV bei 400€ mit 67?

von berta4816.03.2009 | 08:46
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Schwester ist über 65 Jahre und bezieht ihre Regelaltersrente. Sie hat einen 400 € Job nebenbei. Normalerweise werden ihr keine Beiträge zur RV abgezogen. Aber soweit ich informiert bin, muß der Arbeitgeber 15% abführen. Nun hat sie aber letztes Jahr wegen Inventurarbeiten zweimal diese 400€ Grenze überschritten. Prompt wurden ihr Beiträge zur RV abgezogen, was aber ihre Rente nicht erhöht hat. Muß man nun einen Erstattungsantrag bei der DRV stellen oder muß man an den Arbeitgeber herantreten und um Rückerstattung der abgeführten Beiträge bitten? Gibt es im SGB einen Passus auf den man sich beziehen kann? Danke für alle Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo berta48,

Ihre Schwester sollte sich direkt an Ihre Krankenkasse (zuständig als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag) wenden und dort einen Erstattungsantrag wegen "zu Unrecht entrichteter Beiträge" nach § 26 SGB IV stellen. Die Krankenkassen stellen regelmäßig auch entsprechende Vordrucke zur Verfügung.

15 Antworten

Keith Moonam 16.03.2009 | 09:19
So wie sie den Fall schildern, dürfte ein Fehler bei der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers ihrer Schwester vorliegen, weil offensichtlich eine falsche Beitragsgruppe verwendet wurde. Denn selbst bei einem Überschreiten der 400 EUR-Grenze bleibt ihre Schwester versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Dies gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Lediglich bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird ihre Schwester an den SV-Abzügen mit ihrem AN-Anteil herangezogen.
Chrisam 16.03.2009 | 09:19
Wahrscheinlich verdiente Ihre Schwester insgesamt im Jahr mehr als 4800€? Dann tritt grundstzlich Versicherungspflicht ein. Aber da Ihre Schwester wegen Bezugs einer Altersvollrente versicherungsfrei ist, muss nur der AG seinen Beitragsanteil tragen. (SGB VI § 172 Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit). Reden Sie nochmals mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine Korrektur gemacht werden kann, ansonsten stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Beitragserstattung.
Schiko.am 16.03.2009 | 09:33
Pech gehabt, die Grenze von 400 ( 4800 ) muss streng ein- gehalten werden. Der Beitrag wird bei Überschreitung fällig. Unabhängig davon erhöhen diese Beiträge, aber auch bei Ein- haltung der Grenze von 400 monatlich und Beitragszahlung nur durch den Arbeitgeber Ihre Rente nicht mehr. Eine Erstattung scheidet aus, ein Zuverdienst in unbegrenzter Höhe wird die Rentenhöhe nicht beeinflussen da Sie schon 65 Jahre sind. Vorher galt als Grenze ebenfalls 400 und zweimal im Jahr durften es unschädlich monatlich das Doppelte mit 800 sein. Vermutlich haben Sie diese zweimal 800 auch beim klassischen 400 Eurojob auch angenommen. Genaues, was bei Überschrei- tung abgezogen werden darf hat ja " Keith Mon" ausge- führt. MfG. Mit freundlichen Grüßen.
berta48am 16.03.2009 | 10:01
Hallo Chris, so ähnlich habe ich es auch vermutet. Das Lohnprogramm des AG sieht wahrscheinlich so eine Kombination nicht vor und darum wurde der Fehler gemacht.Jedenfalls beharrt der AG steif und fest darauf es ginge nicht anders und die Beiträge müßten abgeführt werden. Habe im Internet schon ein Formular gefunden, mit dem man für den AN Rückerstattung beantragen kann.Welche KK ist eigentlich zuständig? Die Bundesknappschaft oder die AOK?
Keith Moonam 16.03.2009 | 10:53
Die Auskunft des Arbeitgebers ist definitiv falsch. Wenn die Anmeldung mit der hier richtigen Personengruppe "119" und dem Meldeschlüssel "3321" erfolgt, dann sollte jedes handelsübliche Lohnabrechnungsprogramm in der Lage sein, den Abzug der SV-Beiträge zutreffend zu ermitteln. Wenn der Arbeitgeber dies unterlässt, besteht eine Korrekturmöglichkeit im Rahmen der Betriebsprüfung. Weil die Betriebsprüfungen in der Regel nur alle vier Jahre durchgeführt werden, empfiehlt es sich, in diesem Fall den Firmenkundenservice der zuständigen Krankenkasse einzuschalten, damit sich dieser mit dem Arbeitgeber wegen der Korrektur in Verbindung setzt.
berta48am 16.03.2009 | 11:34
Ok - Danke an alle für die schnelle Hilfe.
Schiko go homeam 16.03.2009 | 17:13
Oh Mann, Du alter Mann...... mal wieder Müll gelabert.... Man sollte nicht ins Forum schauen wenn man vom Frühschoppen kommt....
Wolfgang Amadeusam 16.03.2009 | 21:01
Wenn der Arbeitgeber Deiner Schwester einigermaßen geschickt gewesen wäre, dann hätte er für diese beiden Monate eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung angenommen. Dann hätte weder Deine Schwester noch deren Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Nähere Informationen hier: http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html
-_-am 16.03.2009 | 21:16
§ 5 Absatz 4 SGB 6: "Versicherungsfrei sind Personen, die 1. eine Vollrente wegen Alters beziehen, ..." http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__5.html Der Arbeitgeber hat lediglich den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abzuführen. Weisen Sie dem Arbeitgeber den Bezug der Vollrente wegen Alters nach und bitten Sie um Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil). Macht er Schwierigkeiten, wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle, nicht an die Deutsche Rentenversicherung!
Pech gehabt, Schikoam 16.03.2009 | 21:24
Woher nehmen Sie nur den Mut her, hier derartigen Müll zu verbreiten? Nach Überschreitung der Regelaltersgrenze gibt es keinerlei Einkommensgrenzen für Versichertenrenten mehr und ein Arbeitnehmeranteil ist auch nicht mehr zu entrichten.
Schiko.am 16.03.2009 | 23:14
Manchmal braucht man Hirn, nicht zum Essen aber zum denken. Natürlich ist die Höhe des Verdienstes ab dem 65. für Spätgeborene mit 65 und.... Monate unerheblich für die Zulässigkeit ohne einer Rentenkürzung. Dies bedeutet aber nicht, dass die Regularien für den 400 Eurojob als Höchstgrenze außer acht gesetzt werden. Dies sollten Sie bei Ihrer falschen Kritik beachten. Mit freundlichen Grüßen.
xxxam 17.03.2009 | 16:34
Hallo Schiko, hier mal wieder der Kreuzlesscheiber. Lassen sie es endlich bleiben. Wenn man keine Ahnung hat sollte man ein bestimmtes Körperteil halten.
Schiko go homeam 17.03.2009 | 19:02
Zitata "Pech gehabt, die Grenze von 400 ( 4800 ) muss streng ein- gehalten werden. Der Beitrag wird bei Überschreitung fällig." @Schiko: Sie können es drehen und wenden, Ihre Aussage ist mal wieder falsch!!! Wenn jmd Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres bezieht ist er versicherungsfrei!! Egal ob der Verdienst 500 EUR oder 3000 EUR ist. Beiträge zahlt nur der Arbeitgeber.
Schiko.am 17.03.2009 | 23:20
Natürlich gibt es keine Einkommensgrenzen, dies habe ich doch schon x mal hier er- klärt. Aber hinsichtlich des 400 geringverdiener Job gilt die Grenze von 400. Sind es mehr ist dieser Sta- tus verloren. Naturgemäß entfällt für den Rentner die Arbeitslosen und auch die Rentenversicherung. Trotzdem muss der Arbeitgeber seine Anteil an die RV. zahlen. MfG.
xxxam 18.03.2009 | 10:07
Schiko der Unbelehrbare
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