Hallo berta48,
Ihre Schwester sollte sich direkt an Ihre Krankenkasse (zuständig als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag) wenden und dort einen Erstattungsantrag wegen "zu Unrecht entrichteter Beiträge" nach § 26 SGB IV stellen. Die Krankenkassen stellen regelmäßig auch entsprechende Vordrucke zur Verfügung.