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Experten-Antwort

Beiträge zur Sozialversicherung

von carlo101.08.2011 | 17:15
1925 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich bin Jahrgang 1957, männlich, chronisch Krank und beziehe seit einem Jahr BU Rente. Seit ca. 1992 wurde in eine Vorsorgekasse mittels Lohn&Gehaltsumwandlung Geld einbezahlt. Wegen der BU zahlte die Versorgungskasse mtl. ca. 85€, dies war der Krankenkasse bekannt. Vor einem Monat forderte die Krankenkasse, ohne mich darüber zu Informieren, von der Betriebskasse mtl. Beiträge zur Sozialversicherung, Rückwirkend bis zum ersten Tag der Leistung. Meine Frage: muss auf diese Summe tatsächlich Abgaben bezahlt werden? Meine BU Rente ist nicht sehr hoch und mtl. muss ich ca. 100€ für Medis ausgeben, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Form des Vorgehens klähre ich noch mit der KKK.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sind auch aus Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge zu zahlen (das hat das Bundessozialgericht bzw. Bundesverfassungsgericht jüngst bestätigt). Hierbei gibt es Geringfügigkeitsgrenzen - bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und lassen sich beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rosannaam 01.08.2011 | 21:03
Das ist hier eigentlich das falsche Forum. Ich kann mir aber vorstellen, daß die gesetzliche Krankenkasse von der gezahlten Betriebsrente KEINE Kenntnis hatte. Denn bei der gesetzlichen KK sind auf alle Leistungen KV-Beiträge zu zahlen. Setzen Sie sich mit der KK in Verbindung und lassen Sie sich dort alles erklären. Bestehen die Beitragsschulden zu Recht und können Sie eine Nachforderung nicht auf einmal zahlen, bieten Sie eine Ratenzahlung an. MfG Rosanna.
...am 02.08.2011 | 08:13
Beziehen Sie neben der Rente und der kleinen Betriebsrente weitere Leistungen? Wenn nicht dann könnte § 226 Abs. 2 SGB V zum tragen kommen. -> keine Beitragszahlung wenn vergleichbare Einnahmen - z.B. Betriebsrente - (BEACHTE! alle zusammengerechnet) geringer/gleich 1/20 der mtl. Bezugsgröße sind (aktuell 127,50 EUR mtl.). Erkundigen Sie sich nochmal genau bei der Krankenkasse und lassen Sie sich die ganze Sache erläutern. Viel Erfolg.
Anitaam 02.08.2011 | 08:56
Stimmt, bei der Höhe der Betriebsrente dürfte nichts zu zahlen sein, es sei denn, es gibt eine weitere. Was ich dabei nicht verstehe: Bereits bei der Beantragung der Krankenversicherung der Rentner wird auf dem Formular ausdrücklich nach Betriebsrenten gefragt.
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