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Experten-Antwort

Beiträge zur Sozialversicherung

von Hubi22.01.2017 | 22:05
1648 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich beziehe eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung. Nun kann es passieren, dass ich über einen zeitlich begrenzten Zeitraum (ca. 6 Monate) Einkünfte erziele, welche beide Hinzuverdienstgrenzen überschreiten. Ich verstehe, dass meine Erwebsmindeurngsrente dann entweder zu 50% bzw 100% zurückgefrodert werden kann. Aber was passiert bei den Kürzungen mit den Beiträgen zu den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) werden diese trotzdemvon der Rentenkasse übernommen? Danke für die Hilfe! Habe die Unterlagen gelesen, aber habe dazu keine Informationen gefunden. Viele Grüße Hubi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hubi,

solange noch eine Teilrente gezahlt wird, werden aus dieser Rente prozentual Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet, sofern Sie weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei einer abhängigen Beschäftigung werden dann aus dem Entgelt ebenfalls prozentual Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet.

Sollte es sich bei Ihrem Hinzuverdienst um Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit handeln, müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob ggfs. eine freiwillige Krankenversicherung in dieser Zeit entsteht. Dann würde bei der gesetzlichen Rente die Pflichtzahlung von Krankenkassenbeiträgen entfallen und ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung entstehen. Diesen müssten Sie dann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.

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7 Antworten

Taxmanam 23.01.2017 | 06:50
wieso? Wenn sie mehr verdienen, fallen doch vom Gehalt mehr Beiträge zur Sozialversicherung an, oder sehe ich da was falsch? Von einem Teil weniger, vom anderen mehr
Taxmanam 23.01.2017 | 06:50
wieso? Wenn sie mehr verdienen, fallen doch vom Gehalt mehr Beiträge zur Sozialversicherung an, oder sehe ich da was falsch? Von einem Teil weniger, vom anderen mehr
Konrad Schießlam 23.01.2017 | 09:08
Die Beiträge werden aus vermindeter Bruttorente gerechnet. MfG.
GroKoam 23.01.2017 | 10:45
Aber auch aus dem Verdienst.
Konrad Schießlam 23.01.2017 | 11:08
Das versteht sich von selbst. MfG.
Hubiam 23.01.2017 | 23:38
Hallo! Erst einmal danke an Taxman, Konrad Schießl. GroKo und den Experten für Ihre schnellen Antworten. Es geht um einen Hinzuverdienst auf Basis einer selbständigen Tätigkeit. Dabei führe ich nur die Mehrwertsteuer ab und keine Beiträge zur KV, PV, AV o. ä. Bislang war es so, dass es nur in einem begrenzen Rahmen stattfand und ich nicht an die Hinzuverdienstgrenze kam. Laut dem was ich gelesen habe liegt der Beitrag für die freiwillige KV bei rund 150 €. Wie hoch fällt denn dann der Zuschuss der Rentenversicherung aus? Viele Grüße Hubi
Rentensputnikam 24.01.2017 | 17:57
Bei freiwilliger KV besteht ein Anspruch auf Zuschuss in Höhe von 7,3% auf die zu zahlende Bruttorente!
Deutsche Rentenversicherung
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