eine Frage: Ich kann meine Frage nach den Urteilen (Rentenbezug/Gewohnheitsrecht) leider nicht mehr finden. Ist diese abhanden gekommen? Sollte dies der FAll sein, bitte ich um Mitteilung, ob ich die ganze Frage nochmal stellen muss.
Herzichen Dank!
19.02.2008, 18:35
von
KSC
ja und wo ist das Problem?
Sie kennen doch die gegebene Antwort und dem Rest der Menschheit ist Ihr Problem mit dem von Ihnen konstruierten Gewohnheitsrecht auf Rente ohnehin völlig egal.
Welchen Sinn sollte es haben diese Frage erneut zu stellen?
19.02.2008, 18:41
von
Ex-Rentner
Also, bei mir war das damals so: Nachdem mich meine Krankenkasse dazu gezwungen hatte Rente zu beantragen, die dann auch sofort bewilligt wurde, verklagte ich meinen damaligen Arbeitgeber auf Wiedereinstellung. Denn schließlich hatte ich dort schon 25 Jahre gearbeitet und somit ein Gewohnheitsrecht auf Arbeit erworben ! Man kann doch nicht einfach jemandem seinen gewohnten Arbeitsplatz wegnehmen !
19.02.2008, 18:48
von
Sorger
Leider hat bislang kein Experte geantwortet. Ich rechne damit, dass das nachgeholt wird.
19.02.2008, 18:49
von
Sorger
Sehen Sie - das Gleiche muss es bei der Rente auch geben!
19.02.2008, 18:51
von
Ex-Rentner
........habe ich gesagt, dass ich die Klage gewonnen habe ?
19.02.2008, 18:57
von
Sorger
Nein, aber sie haben sie geführt. Ergo gibt es ein Urteil!
19.02.2008, 19:17
von
Unfassbar
Unglaublich, wie manche Menschen "ticken"...
19.02.2008, 20:07
von
jens
blätter mal 5 seiten zurück, da sind deine 2 beiträge und die expertenantwort....
redet mit dir keiner, dass du hier die leute voll labern mußt? dann geh in den zoo, da gibts bestimmt paar spezies die dir zuhören....
19.02.2008, 20:10
von
Antonius
Unter: www.sozialgerichtsbarkeit.de finden Sie eine umfangreiche Urteilsdatenbank mit Suchwortfunktion.
Sollten Sie darin auch nur ein einziges Urteil gefunden haben, das in Ihrem Sinne ist, dann lassen Sie es mich bitte wissen.
MfG
20.02.2008, 00:14
von
SORGER hat RECHT
Der User Sorger hat Recht:
Es gibt ein selbverständliches Gewohnheitsrecht auf Rente. Es setzt spätestens mit dem Siebzigstem Lebensjahr ein
20.02.2008, 07:43
von
Michael1971
Hier mal der vermutlich zugrundeliegende rechtliche Hintergrund.
Nach § 45 SGB X in der Fassung bis 14.04.1998 war ein rechtswidriger Verwaltungsakt nach Ablauf von 10 Jahren auch für die Zukunft nicht mehr rücknehmbar. Ausnahmen gab es nur bei Urkundenfälschung o.ä. Dies bedeutete, dass ein von Anfang an zu Unrecht gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente nach zehn Jahren auch für die Zukunft weitergezahlt werden musste (z.B. wenn eine nebenzu ausgeübte selbständige Tätigkeit "versehentlich" verschwiegen wurde). Wurde dagegen eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu Recht gezahlt und hat sich eine Änderung ergeben (z.B. Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach Rentenbeginn) war eine Rücknahme wegen Änderung in den Verhältnissen für die Zukunft immer möglich.
Es bestand also ein gesetzlich normiertes Gewohnheitsrecht auf den Bezug einer rechtswidrigen Rente, nicht aber auf den Bezug einer rechtmäßigen Rente.
Dieses Ungleichgewicht hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich beseitigt.
20.02.2008, 11:31
Experten-Antwort
Hallo Sorger,
ein Gewohnheitsrecht (ungeschriebenes Recht) auf den Rentenbezug ist nach dem deutschen Recht nicht durchsetzbar. Hier gilt abschließend das geschriebene Recht nach dem SGB VI bzw. für die Korrektur von Verwaltungsakten das SGB X. Soweit sich also bei den für den Rentenbezug maßgebenden Voraussetzungen eine Änderung in den Verhältnissen ergibt, ist die Rente ggf. nach § 48 SGB X aufzuheben. Nur für den Fall, dass der Rentenbezug von Beginn an unrechtmäßig war, ist eine Rücknahme des Rentenbescheids (hier nach § 45 SGB X) nach Ablauf von 10 Jahren nur noch unter den Einschränkenden Bedingungen des § 45 Abs. 3 SGB X möglich.
20.02.2008, 15:55
von
Arbeitsvermittler
Na, zufrieden mit der Experten-Antwort ?
Aber ganz rechtlos sind Sie natürlich trotzdem nicht:
Sollte man Ihnen Ihre Rente entziehen, wird Ihnen der Rentenversicherungsträger ganz bestimmt bei der beruflichen Wiedereingliederung behilflich sein. Das Programm erstreckt sich über Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung bis hin zu Mobilitätshilfen, damit Sie Ihren Arbeitsplatz auch sicher und bequem erreichen können. Und auch wenn Sie bereits jenseits der 40er angelangt sind, gibt es bestimmt noch Arbeitsplätze in ausreichender Zahl, da bin ich ganz optimistisch !
Ihr Arbeitsvermittler
20.02.2008, 18:34
von
Sorger
Nun, die Antwort ist nicht so ausgefallen, wie ich es erhofft habe. Ich werde den Untersuchungstermin bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage hinauszögern, und einfach nicht erscheinen, bis ich genau weiß woran ich dabei bin.
Eine Arbeitsaufnahme kommt für mich auf keinen Fall in Frage. Dafür bietet mir meine Rente und das soziale Netz eine zu große Sicherheit.
21.02.2008, 00:56
von
Antonius
Sie sind nicht zufällig mit dem User "Geiler" verwandt, Sie Spaßvogel ?
Mfg
21.02.2008, 10:00
Experten-Antwort
Hallo Sorger,
ich will Ihnen nicht noch weitere unnötige Sorgen bereiten. Dennoch möchte ich zumindest darauf hinweisen, welche Folgen die fehlende Mitwirkung in dem Verfahren haben kann. Hierzu regelt § 66 Abs. SGB I folgendes:
"Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert."
Mit einer Verweigerungshaltung werden Sie sich also u.U. nur einen "Bärendienst" erweisen....
21.02.2008, 13:38
von
Happy
an die Redaktion...
es ist schon ok, dass einige Beiträge entfernt wurden/werden.
Aber das hier ist doch wirklich nicht zu glauben!
Muss hier nicht auch mal langsam die "Rote Karte" gezeigt werden???
Happy (nun völlig erstaunt)
21.02.2008, 14:04
Experten-Antwort
Hallo Happy,
uns ist nicht ganz klar, was Sie meinen. Wir hoffen, dass wir nicht versehentlich einen guten Beitrag gelöscht haben.
Ansonsten betrachten wir diesen Thread als abgeschlossen, da der Experte zum Sachverhalt geantwortet hat.
ne ne, ist alles soweit ok. habe mich einfach nur über die Beiträge von User "Sorger" geärgert. Welche natürlich zu Diskussionen führen mussten.
Gruß von Happy und danke für die schnelle Reaktion!