Hallo Wedel,
wenn Sie zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, stellt diese fest, ob als Rentenbezieher Versicherungspflicht besteht oder ob Sie sich freiwillig versichern müssen. Diese Entscheidung ist für den Rentenversicherungsträger bindend.
Stellt die Krankenkasse Versicherungspflicht fest, ist der entsprechende Beitrag aus allen sozialversicherungspflichtigen Einkünften zu entrichten. Hierzu gehören z. B. Renten der gesetzlichen RV und betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitsentgelte, falls Sie neben der teilweisen EM-Rente noch mehr als geringfügig tätig sind. Nicht beitragspflichtig ist hier die private RV.
Sollte die Krankenkasse Sie jedoch nur als freiwilliges Mitglied aufnehmen, ist der entsprechende Beitrag aus allen Einkünften (auch aus der privaten RV) zu entrichten.
Über Art und Umfang der zu zahlenden Beiträge berät Sie Ihre Krankenkasse.