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Beitrag GKV / Zuschuss PKV

von Aha26.03.2009 | 07:33
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6 Antworten

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Kurze Frage: Zum 01.07. soll der 'allg.Beitragssatz' zur ges.KV von 14,6% auf 14,0% sinken - schön und gut: die KVdR-Rentner zahlen weniger - geht in Ordnung. Was aber ist mit dem PKV-Versicherten? Dessen Zuschuss müsste demnach auch von 7,3% auf 7,0 % sinken, er wird also trotz steigender Rente und steigender Beiträge weniger Zuschuss erhalten...?! Natürlich ist der PKV-Versicherte nicht solidarisch organisiert - aber richtig kann dieses Ergebnis doch nicht sein, oder?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Aha,

Sie haben bereits zutreffend festgestellt, dass der Zuschuss zur Krankenversicherung bei einem privat oder freiwillig krankenversicherten Rentner wieder sinkt, wenn der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt. Dies ist die geltende Rechtslage.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Wolfgang,

sofern Sie als Rentner nicht berechtigt sind, Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner zu werden und Sie privat oder freiwillig krankenversichert sind, erhalten Sie auf Antrag den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung durch Ihren Rentenversicherungträger.

Bitte setzen Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung und beantragen Sie ergänzend zu Ihrem Altersrentenantrag den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.

4 Antworten

-_-am 26.03.2009 | 08:19
Warum sollte es richtiger sein, privat oder freiwillig Versicherten einen höheren Beitragszuschuss zu zahlen als Krankenversicherungspflichtigen? Das wäre doch die Alternative Ihrer Überlegung. Der Rentenversicherungsträger zahlt den gleichen prozentualen Anteil von der Rente. Wie Sie krankenversichert sind, ist dabei ohne Bedeutung. Den einzige Unterschied macht, dass der Beitragszuschuss an die Berechtigen ausgezahlt wird und der Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers bei Pflichtversicherten direkt an die Krankenkassen abgeführt wird.
Wolfgangam 26.03.2009 | 09:16
"Natürlich ist der PKV-Versicherte nicht solidarisch organisiert - aber richtig kann dieses Ergebnis doch nicht sein, oder?" Da haben Sie völlig Recht. Da der Beitrag von Privat-Versicherten ausschliesslich der eigenen Leistung dient, müsste geprüft werden, ob überhaupt ein Zuschuss zu leisten ist.Schlieeslich ist es jeden freigestellt, ob sich privat versichert oder nicht.
Wolfgangam 26.03.2009 | 19:30
Hallo Aha, > Natürlich ist der PKV-Versicherte nicht solidarisch organisiert - aber richtig kann dieses Ergebnis doch nicht sein, oder? Expertin hat es schon richtig dargestellt, der Zuschuss ist so wohl für gesetzlich, wie für privat Versicherte gleich. Auch gesetzlich 'nur' freiwillig versicherte werden dann weniger in der Tasche haben. Insofern gibt es keinen Unterschied zur privaten KV. Die Vor-/Nachteile außerhalb der gesetzlichen (Pflicht-)KV - auch wenn man den Zugang in vielen Fällen nicht bei beeinflussen konnte, oder doch ?! - muss man dann leider 'ertragen'. Gruß w. (ich hatte auch schon mal eine Beitragssatzsenkung der PKV von knapp 2 EUR - was war ich begeistert, zu mindest ein halbes Jahr lang ;-))
Wolfgangam 28.03.2009 | 16:32
Ab 01.06.2009 beziehe ich dann meine Altersrente,lt.BfA entfällt dann der Zuschuss da ich in der PKV versichert bin. Stimmt Dieses oder muß ich den Zuschuss beantragen? Wer kann mir da weiter helfen? Danke im vorraus.
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