Liebe Experten,
in der Zeitschrift der DRV "Zukunft jetzt" Ausgabe 01/2010 - Seite 14 - steht folgender Beitrag:
RENTENVERSICHERUNG FÜHRT WERTGUTHABEN
Seit 01.Juli 2009 können Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses angesparte Wertguthaben wie etwa Teile des Arbeitsverdienste, Einmalzahlungen, Überstunden oder nichtgenommene Urlaubstage auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Ein angespartes Wertguthaben muss damit zum Ende einer Beschäftigung nicht aufgelöst werden. Es darf auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder dort fortgeführt werden. Gibt es aber keinen neuen Chef oder stimmt der neue Arbeitgeber einer Übertragung nicht zu, kann der Arbeitnehmer sein Wertguthaben jetzt auf die Rentenversicherung übertragen lassen. Voraussetzung: Das Guthaben umfasst 2010 mindestens 15330 EURO in den alten und 13020 EURO in den neuen Bundesländern. Der Vorteil: Das Wertguthaben bleibt erhalten. Zudem fallen für steuer- und sozialabgabefrei gesparte Wertguthaben erst bei der Auszahlung steuern und Sozialbeiträge an. Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ich war bei der lokalen DRV und da kannte man diese Regelung nicht. Was heißt das? Ich verstehe es so: Wenn ich bei einem Arbeitgeber ausscheide und mir noch Überstunden/Urlaub etc. im Gegenwert von mind. 15330 EUR zustehen, kann ich diesen Betrag eins zu eins in die DRV einzahlen. Wenn ich jetzt 15330 EUR auf die DRV übertrage, was bekomme ich dann dort auf meinem Konto gutgeschrieben? Einen halben Entgeltpunkt???
Bitte um Erklärung. Danke!
Danke
Anne