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Experten-Antwort

Beitrag KV höher als Rente und Rente aus mehreren Ländern

von Peter05.08.2020 | 15:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe wahrscheinlich ein nicht alltägliches Problem: Meine Mutter ist Österreicherin und 66 Jahre alt. Sie hat die Mehrzahl ihrer Lebensjahre in Österreich gewohnt und gearbeitet. Seit etwa 30 Jahren wohnt sie in Deutschland. Ein bis zwei Jahre war sie auch in Deutschland angestellt (sonst "Hausfrau"). Seitdem sie 60 Jahre alt ist, erhält sie eine österreichische Rente. Gleichzeitig ist sie aus der Familienversicherung (KV) meines Vaters (ebenfalls Rentner) ausgeschieden und hat sich über eine EU-Regelung in Österreich krankenversichert. Mit dem deutschen Rentenbescheid sollte sich aber einiges ändern: Sie erhält nun aus Deutschland eine monatliche Rente in Höhe von ca. 50€. Gleichzeitig sollte sie sich in Deutschland freiwillig krankenversichern (Abmeldung der KV in Österreich) und zahlt da einen Beitrag von ca. 150€. Die deutsche Rente beschert ihr somit ein monatliches Minus von ca. 100€. Mit der ebenfalls geringen Rente aus Österreich ist die Angelegenheit etwas unschön. Gibt es Möglichkeiten, dass die Rente kein Minusgeschäft bleibt? Kann man die deutsche Rente beispielsweise ablehnen? Oder ist weiterhin die Krankenversicherung über Österreich möglich? Evtl auch wieder eine gemeinsame Krankenversicherung mit meinem Vater? Bitte um Unterstützung Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Peter,

Ihre Mutter sollte schnellstmöglich nochmals Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und denen mitteilen, wie hoch die beiden Renten, aus Deutschland und Österreich, sind. Es kann nicht sein, dass Ihre Mutter unterm Strich mehr Krankenkassenbeiträge zahlen muss, als die beiden Renten zusammen. Vielleich ist die Krankenkasse von falschen Zahlen ausgegangen.

Wenn Ihre Mutter freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zahlen muss, dann hat Sie, ggfs. Anspruch auf einen Beitragszuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Zuschuss sollte auch schnellstmöglich beantragt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

Rüdigeram 05.08.2020 | 15:54
In Deutschland herrscht KV-Pflicht. Solange sie hier wohnt muss sie sich versichern. Da sie von den beiden Renten nicht leben kann, welche Einkünfte hat sie sonst noch? Sollte sie nichts weiter haben und auch nicht mehr als 5000 € Vermögen, kann sie Sozialhilfe nach SGB XII beantragen, dann wird auch die KV übernommen.
Schadeam 05.08.2020 | 16:01
Kein Mitarbeiter der DRV wird die Dame zwingen den deutschen Antrag zu stellen wenn sie dies nicht tun will, sofern sie ohne deutsche Rente unterm Strich günstiger fährt.
Peteram 05.08.2020 | 18:16
Hallo, vielen Dank schonmal bis hierhin. Wenn ich es richtig durchblicke, wird die Krankenversicherung auf die deutsche Rente mit 14,6% angesetzt, auf die österreichische Rente mit 7,3% und auf einen "Auffüllbetrag" ebenfalls mit 14,6%. Der Auffüllbetrag wird wohl als Folge der Beitragsbemessung der Mindesteinnahmen angesetzt. Blöd nur, dass der Auffüllbetrag etwa doppelt so hoch ausfällt, wie alle Rentenansprüche zusammen. Und die Krankenversicherung ist definitiv "freiwillig". VG Peter
Schadeam 05.08.2020 | 16:38
Wenn der Rentenbescheid schon rechtskräftig ist wäre mit den beteiligten Kassen zu klären ob die Kasse in Österreich die Dame "wieder nimmt" wenn die auf die Rente in D verzichten würde. Aber das ist dann kein Thema für die DRV.
Ich denkeam 05.08.2020 | 17:39
Hallo. Wenn Mutter nicht pflichtversichert ist und Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht übersteigt könnte sie beim Vater in die Familienversicherung. Die Grenze ist 450 oder 455€. Aber die GKV wird das nicht von sich aus anbieten. Wenn das Einkommen nicht die Grenze übersteigt,beantragen und dann bekommt man schriflch warum nicht. Pflichtversichert ist sie ja in Deutschland nicht.
Siehe hieram 05.08.2020 | 16:33
Hmm.. ich glaube, so wie es oben steht, wird schon eine deutsche Rente bezogen, Antrag scheint also schon durch zu sein... Aber m.W. kann der Antrag auch zurückgenommen werden (??), solange ein Rentenbescheid noch nicht 'bindend' ist, die Frist hierzu steht im Bescheid. Auch wenn diese Frist schon abgelaufen ist, wäre zur Krankenversicherungspflicht die Krankenkassen zuständig, nicht die Rentenversicherung. Die gesamten Anwendungsbestimmungen hierzu stehen außerdem in diesem gemeinsamen Rundschreiben der GKV https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitra…
Ich denkeam 05.08.2020 | 19:17
Hallo. Ist schlecht wenn man gerade über den 450€ liegt. Als freiwilliges Mitglied bekommt man aber auf Antrag den Krankenversicherungzuschuss ausbezahlt. Ist die Hälfte des Beitrags auf die gesetzliche Rente.
Siehe hieram 05.08.2020 | 18:00
Zitat von Ich denke anzeigenausblenden
So einfach geht das auch nicht... §5 SGB V (1) Versicherungspflichtig sind >> 11. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren, << (§10 betrifft die Familienversicherung, die ja bereits mal genutzt wurde) Vielmehr könnte die deutsche Krankenkasse auch auf die österreichische Rente Beiträge zu beanspruchen versuchen...dazu und auch zur 9/10 Belegung stehen die wichtigen Informationen in dem bereits oben verlinkten Rundschreiben der GKV, an die sich auch die KK halten muss. Und die DRV zieht dann soviel KV/PV-Beiträge ab, wie ihr von der KK vorgegeben wird, denn die KK entscheidet dies, nicht die DRV.
Claudiam 06.08.2020 | 06:44
Bei mir ist das auch so, das die Rente niedriger ist, als der KV Beitrag. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente 175€ und zahle davon 210€ Krankenkasse.
Simmam 06.08.2020 | 07:23
Bei mir ist es noch schlimmer: Ich erhalte aus insgesamt 4 Ländern 211 Euro Rente und zahle 660 Euro private KV. Hallo? Gehts noch?
Klaro Simmam 06.08.2020 | 08:25
Bei mir ist das auch so, das die Rente niedriger ist, als der KV Beitrag. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente 175€ und zahle davon 210€ Krankenkasse.
Bei mir ist es noch schlimmer: Ich erhalte aus insgesamt 4 Ländern 211 Euro Rente und zahle 660 Euro private KV. Hallo? Gehts noch?
Es geht noch schlimmer im System der DRV mit " Ihren tollen dollen Sozialabkommen" welch oft zu Lasten der Versicherten geht. 1 Zeitlang bezahlte ich in Deutschland und der Schweiz 3x Krankenversicherung. Nun nur noch als Ehepaar in der Schweiz Total 1.200.-- Euro Monat. Nicht höher versichert, ganz normal Grundversicherung ohne Zahnarzt etc. Die DRV und Ihr System ist für den Versicherten ein Angstgespenst.
Verfahrensrechtleram 06.08.2020 | 06:53
Rentenbescheide können nicht rechtskräftig werden. Nur bestandskräftig. "Rechtskräftig" bezieht sich nur auf Gerichtsurteile.
am 06.08.2020 | 08:55
Zitat von Klaro Simm anzeigenausblenden
Bei mir ist es noch schlimmer: Ich erhalte aus insgesamt 4 Ländern 211 Euro Rente und zahle 660 Euro private KV. Hallo? Gehts noch?
Es geht noch schlimmer im System der DRV mit " Ihren tollen dollen Sozialabkommen" welch oft zu Lasten der Versicherten geht. 1 Zeitlang bezahlte ich in Deutschland und der Schweiz 3x Krankenversicherung. Nun nur noch als Ehepaar in der Schweiz Total 1.200.-- Euro Monat. Nicht höher versichert, ganz normal Grundversicherung ohne Zahnarzt etc. Die DRV und Ihr System ist für den Versicherten ein Angstgespenst.
Es handelt sich hier um Krankenkassen und nicht um Rentenrecht. Dafür gibt es ein gesondertes Krankenkassenforum, wo Sie sich richtig ausweinen können. Ob Ihnen das aber helfen wird, steht auf einem anderen Blatt. https://www.krankenkassenforum.de/
Hallo Häam 06.08.2020 | 11:39
natürlich , meine fast gesamte Arbeitsleistung habe ich mit 48 Versicherungsjahren in Deutschland gearbeite und war dort Pflichtversichert. Arbeiten Sie ich war damals 18 Jahre alt in der Schweiz, oder ziehen Sie vor dem Rentenalter um, werden Sie in der Schweiz Rentenbeiträge bezahlen. Mit Rückwirkender Gesetzesänderung wurden mir 2 Jahre Rente gekürzt. Obwohl mir von den Beratungsbüros der DRV bei Ausreise 1 100% Rente mit 63 Jahren zugesagt wurde. 1 Zuschuß zur Krankenversicherung aus dem Rentenbeitrag den ich wie jeder andere bezahlt habe erhalte ich nicht. Dies ist die Leistung der DRV Granden. Es ist sehr wohl die DRV welche diese verdammten Sozialabkommen zu Lasten der Versicherten abschließt. Immer geschmeidig sein zu Lasten der Versicherten Doofen. Hä sie sind gleich im Verhalten, andere sind zuständig.
?am 06.08.2020 | 11:24
Aber wohl in Zusammenhang mit anderen Einkommens- und Versorgungsleistungen? Liegt im Zusammenhang mit Renten aus mehreren Ländern nicht ein Denkfehler zugrunde? Weil in D die Versicherungspflicht Eintritt (und davon auch Leistungen bezahlt werden), wird auf alle Einkommenszahlungen der KV-Beitrag angesetzt. Das ist doch gerecht. Die deutsche Rente ist da nicht die Ursache, sondern nur der Auslöser.
Siehe hieram 06.08.2020 | 12:28
Dass dies nicht sein kann, gilt leider tatsächlich nur, wenn der "Rentner" versicherungspflichtig in der KVdR ist. Als 'freiwilliges Mitglied' gibt es durchaus einen Mindestbeitrag, der fällig wird, auch wenn die tatsächliche Rente darunter liegt. Deshalb sollte 'Peter' vordringlich auch abklären, ob nicht die Berücksichtigung der 9/10-Regelung zur Pflichtversicherung und damit zur Beitragspflicht und entsprechend niedrigeren Beiträgen führen könnte. Oder eben auch, ob nicht doch wieder die Familienversicherung aktiviert werden kann. Der Antrag auf Zuschuss zur freiwilligen Versicherung sollte davon unabhängig schnellstmöglich gestellt werden. Hier nochmals ein Link, in dem das Thema (mehr oder weniger 'unabhängig') ganz gut verständlich erklärt wird: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenka…
Dolle DRVam 07.08.2020 | 00:24
wenn jemand 99% seiner bezahlten Rentenleistung in Deutschland erarbeitet hat, erhält er bei seinem Umzug ins Ausland in Europa als Rentner keinen Krankenkassenzuschuß in der Höhe wie in Deutschland. Wenn jemand 5 Jahre Versicherungszeit und Rente in Deutschland bekommt, dann erhält er 1 Sozialversicherungszuschuß und von der Rentenkasse DRV die 50% Zuschuß zur Krankenkasse. So werden die Städte u Gemeinden zu Lasten der langjährigen Versicherten DRV entlastet und Geringfügige Renten aufgestockt. So bezahlt die DRV zu Lasten der Rentenkasse Leistungen, welche die Städte bezahlen müsste. Tolle DRV Bezahlt habe ich die gleichen Beiträge wie jeder DRV Versicherte. Die DRV sagt, ein Problem der Politik Ich sage, die DRV setzt sich nicht für Ihre langjährige Versicherte ein, im Gegenteil, Sie kürzt die Versicherungs-leistungen.
Quatsch³am 07.08.2020 | 01:52
Wer sich als Rentner in einem Mitgliedsland der EU niederlässt, behält seine Krankenversicherung weiter. Allerdings werden dann nur die Landesüblichen Leistungen übernommen.
Null Ahnung Quatsch docham 07.08.2020 | 08:15
wer 1 Kleinstrente in dem Mitgliedsland der EU erhält, der wird aus der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland entlassen. Rausgeworfen. Auf die Kleinstrente kann man nicht verzichten ( im Gegensatz zu Glaube Polen Rumänien etc ) Der Einheimische in Deutschland geborene ist der Doofe der Zugereiste auch mit Mindesrente bekommt alles. Der Zuschuss zur Krankenversicherung den er 48 Jahre mit Rentenbeiträgen erhalten hat wird ihm gestrichen. Ich heule nicht. Ihr seid elende Mitarbeiter. Ich will Aufzeigen, wie die DRV mit langjährigen Versicherten so doll umgeht. Gesetze welche rückwirkend verabschiedet werden, runden das Ganze noch ab. Denke so im Jahr 2012 war das. Die DRV setzt sich für Versicherte nicht ein. Dafür ist Sie nicht zuständig. Ich bin fest überzeugt, dass hier während der Arbeitszeit Mitarbeiter der DRV auf Versicherte losgehen und auch Fake News verbreiten.
Hallo Pfffffam 07.08.2020 | 08:30
der 1 Mitarbeiter hat sich wohl schon gemeldet ? War zu erwarten. ?
Unsinnam 07.08.2020 | 12:43
Die DRV setzt sich für Versicherte nicht ein. Dafür ist Sie nicht zuständig. Ich bin fest überzeugt, dass hier während der Arbeitszeit Mitarbeiter der DRV auf Versicherte losgehen und auch Fake News verbreiten.
Bei Versicherten wie Ihnen würde das aber als Notwehr gewertet. Nur weiter so. Schlagen Sie verbal um sich. Nur wundern Sie sich nicht, dass zurückgeschlagen wird. Mein Mitleid für Sie hält sich dann doch stark in Grenzen.
Benötige kein Mitleid Fakt 48 Jahre Rentenbeiträge bezahlt, kein Zuschuss zur Krankenkasse. Eine tolle Leistung der DRV Deutschland Benötige kein Mitleid
DRVam 07.08.2020 | 13:25
Zitat von Unsinn anzeigenausblenden
Bei Versicherten wie Ihnen würde das aber als Notwehr gewertet. Nur weiter so. Schlagen Sie verbal um sich. Nur wundern Sie sich nicht, dass zurückgeschlagen wird. Mein Mitleid für Sie hält sich dann doch stark in Grenzen.
Benötige kein Mitleid Fakt 48 Jahre Rentenbeiträge bezahlt, kein Zuschuss zur Krankenkasse. Eine tolle Leistung der DRV Deutschland Benötige kein Mitleid
Das Wochenende naht und die Jammerlappen kommen wieder aus Ihren Löchern.
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