korrekt ist, das eine Berücksichtigung der Jahresendprämie "JEP", durch das BSG nur entschieden wurde für eine Person, der in einem Feststellungs oder Überführungsbescheid Rentenansprüche wegen Zugehörigkeit in einem der in der ehemaligen DDR vorhandenen Zusatz oder Sonderversorgungssysteme anerkannt wurde.
Unabhängig vom Problem der "JEP" gilt, zunächst erst mal zu diesem Personenkreis gezählt zu werden, was durch gesonderte Antragstellung in die Wege zu leiten war, wenn man nicht bereits zu DDR Zeiten eine Urkunde vorweisen konnte.
Die große Mehrheit hatte eine solche Urkunde nicht, die Einbeziehung wurde nachträglich, nach 1991 erst begehrt.
In diesem Zusammenhang ist es zu ganz unterschiedlichen entscheidungen gekommen.
Verallgemeinert ließe sich sagen, dass eine Berücksichtigung in den ersten Jahren nach 1991 noch etwas großzügiger gehandhabt wurde, als in den Jahren nach 1997.
Wenn nun jetzt die Einbeziehung von "JEP" begehrt wird, ist denkbar, da man ja den Vorgang insgesamt wieder in die Hand nehmen muss, dass möglicherweise eine damals großzügigere Berücksichtigung aus aktueller Sicht gekippt wird.
Ab Neuerteilung durch Bescheid würde die Person jeweils die bisher berücksichtigten Anteile Lohn, im Rentenbescheid jeweils als "AAÜG" bezeichnet, nicht mehr berücksichtigt bekommen.
Da es sich hierbei stets um Lohn/Gehalt handelt, der/das oberhalb der Eintragung im Sozialversicherungsausweis gelegen hat, also oberhalb von 600.-Mark monatlich oder 7.200 DM jährlich, kann der Verlust immens sein.
Er ist besonders gravierend, wenn die Person nicht auch FZR Beiträge angerechnet bekommen hat, weil dann in nicht wenigen Jahren mehr Entgeltpunkte wegfallen, als durch den eingetragenen Verdienst im SV-Buch selbst berücksichtigt wurden.
Bsp. Gesamtverdienst im Jahr 198o 17.000,
7.200 davon lt. SV-Buch,
9.800 zusätzlich lt. Entgeltbescheinigug
Entgeltpunkte für 7.200 = 0,7240,
Entgeltpunkte für 9.800 = 0,9854
Die 0,9854 würden allein im Jahr 1980 wegfallen, entspricht 22,75€
Hat die gleiche Person FZR bis 1.200 vereinbart, fällt hier nur die Differe z 17.000 ./. 14.400 = 2.600 weg, wurden sogar für den gesamten Verdienst FZR-Beiträge gezahlt, bliebe alles weiterhin wie gehabt.
Grundsätzliche Bemerkung:
Die Sorge, dass die Zugehörigkeit zu einem der ehemaligen Versorgungssysteme nicht mehr berücksichtigt wird ist völlig unbegründet für alle, die schon zu DDR Zeiten die Urkunde besaßen und auch für alle Personen mir Sonderversorgungsansprüchen.