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Beitrag MDR "Umschau" vom 06.11.07 20.15

von ???07.11.2007 | 14:40
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

In diesem Beitrag war die Rede von Anträgen auf Überprüfung der Versicherungsverläufe hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Jahresendprämien bei der "Ingenieurversorgung". Soweit mir bekannt ist gibt es dazu ein Urteil des Bundessozialgerichts vom August 07. IM MDR wurde mitgeteilt,dass es aufgrund des Überprüfungsantrages auch zu wesentlichen Minderungen der evtl.Rentenhöhe kommen könne weil dann auch gleichzeitig die Rechtmäßigkeit des AAÜG geprüft werde.Es handele sich dabei um Feststellungsbescheide welche nach 1999 erstellt worden sind. Wer kann dazu Fachlich Auskunft geben? Im entsprechenden Fernsehbeitrag gab diese Hinweise ein privater Rentenberater. Betrifft das nur die Überprüfungsanträge zum AAÜG(Jahresendprämie) oder generell alle Überprüfungsanträge?

2 Antworten

Wissender (der Echte)am 07.11.2007 | 15:01
Zur gesamten AAÜG-Problematik sind in den vergangenen Jahren etliche höchstrichterliche Entscheidungen durchs BSG und das Bundesverfassungsgericht ergangen. Mit ihrem Überprüfungsantrag hinsichtlich der Jahresendprämien soll ihrerseits vordringlich eine Prüfung dieses Sachverhalts vorgenommen werden. Der Versorgungsträger ist jedoch auch gehalten bereits ergangene Entscheidungen unter Berücksichtigung von Rechtsänderungen und der Rechtsprechung auf die Richtigkeit zu prüfen. Insofern können sich da natürlich auch Änderungen ergeben, welche aber sehr individuell sein können. Eine Aussage, was da nun genau für positive oder negative Änderungen eintreten, ist somit nicht möglich.
Rentenüberprüferam 07.11.2007 | 18:02
korrekt ist, das eine Berücksichtigung der Jahresendprämie "JEP", durch das BSG nur entschieden wurde für eine Person, der in einem Feststellungs oder Überführungsbescheid Rentenansprüche wegen Zugehörigkeit in einem der in der ehemaligen DDR vorhandenen Zusatz oder Sonderversorgungssysteme anerkannt wurde. Unabhängig vom Problem der "JEP" gilt, zunächst erst mal zu diesem Personenkreis gezählt zu werden, was durch gesonderte Antragstellung in die Wege zu leiten war, wenn man nicht bereits zu DDR Zeiten eine Urkunde vorweisen konnte. Die große Mehrheit hatte eine solche Urkunde nicht, die Einbeziehung wurde nachträglich, nach 1991 erst begehrt. In diesem Zusammenhang ist es zu ganz unterschiedlichen entscheidungen gekommen. Verallgemeinert ließe sich sagen, dass eine Berücksichtigung in den ersten Jahren nach 1991 noch etwas großzügiger gehandhabt wurde, als in den Jahren nach 1997. Wenn nun jetzt die Einbeziehung von "JEP" begehrt wird, ist denkbar, da man ja den Vorgang insgesamt wieder in die Hand nehmen muss, dass möglicherweise eine damals großzügigere Berücksichtigung aus aktueller Sicht gekippt wird. Ab Neuerteilung durch Bescheid würde die Person jeweils die bisher berücksichtigten Anteile Lohn, im Rentenbescheid jeweils als "AAÜG" bezeichnet, nicht mehr berücksichtigt bekommen. Da es sich hierbei stets um Lohn/Gehalt handelt, der/das oberhalb der Eintragung im Sozialversicherungsausweis gelegen hat, also oberhalb von 600.-Mark monatlich oder 7.200 DM jährlich, kann der Verlust immens sein. Er ist besonders gravierend, wenn die Person nicht auch FZR Beiträge angerechnet bekommen hat, weil dann in nicht wenigen Jahren mehr Entgeltpunkte wegfallen, als durch den eingetragenen Verdienst im SV-Buch selbst berücksichtigt wurden. Bsp. Gesamtverdienst im Jahr 198o 17.000, 7.200 davon lt. SV-Buch, 9.800 zusätzlich lt. Entgeltbescheinigug Entgeltpunkte für 7.200 = 0,7240, Entgeltpunkte für 9.800 = 0,9854 Die 0,9854 würden allein im Jahr 1980 wegfallen, entspricht 22,75€ Hat die gleiche Person FZR bis 1.200 vereinbart, fällt hier nur die Differe z 17.000 ./. 14.400 = 2.600 weg, wurden sogar für den gesamten Verdienst FZR-Beiträge gezahlt, bliebe alles weiterhin wie gehabt. Grundsätzliche Bemerkung: Die Sorge, dass die Zugehörigkeit zu einem der ehemaligen Versorgungssysteme nicht mehr berücksichtigt wird ist völlig unbegründet für alle, die schon zu DDR Zeiten die Urkunde besaßen und auch für alle Personen mir Sonderversorgungsansprüchen.
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