Hallo "Europa" !
Der RentenService der Deutschen Post AG führt die Rentenzahlungen im Auftrag der Träger der Deutschen Rentenversicherung aus. Das Verfahren hierzu ist in den "Bestimmungen über das Rentenzahlverfahren (RZB)" geregelt.
Natürlich ist es grds. möglich, dass Ihre Rentenleistung auch bei Wohnsitz in Deutschland auf ein Konto in einem anderen EU-Staat gezahlt wird.
Dass diese Zahlungsänderung - anders als bei üblichen Änderungen innerhalb Deutschlands - nicht allein vom RentenService durchgeführt werden kann, hat verschiedene Gründe. Z.B. stellen sich Fragen bzgl. einer möglichen Rückforderung bei Tod des Rentenempfängers. Hier ist eine besondere Zahlungserklärung vorzunehmen, die auch von der kontoführenden Bank zu bestätigen ist.
Wie oben bereits erwähnt, ist für 2015 eine Änderung geplant, die dem RentenService bei Zahlungsumstellungen mehr Kompetenzen zuweist. Dies zumindest für Verzüge innerhalb Europas. Ich denke, dass dieses dann aber auch für Ihren Fall greifen müsste.
Allerdings kann ich Ihre Aufregung nicht ganz verstehen. Ihr Anliegen ist doch, dass Ihre Rentenzahlung entsprechend Ihrem Wunsch umgestellt wird. Ob dies direkt durch den RentenService erfolgt oder aber unter Einschaltung des zuständigen Rentenversicherungsträgers dürfte Ihnen letztlich doch egal sein. Wichtig ist doch das Ergebnis.
Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Änderungswunsch einfach an Ihren rentenzahlenden Versicherungsträger zu wenden. Dieser wird dann alles erforderliche veranlasssen !