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Experten-Antwort

Beitrag mit Antwort eines Experten Rentenzahlung auf eine Konto / Bankverbindung in Europa ? Die zweite !!!!

von Europa24.06.2014 | 17:30
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4 Antworten

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Expertenanwort : ?????? Ich verlege meinen Wohnsitz nicht nach Österreich - nur die Bankverbindung ist ein Giro in Österreich ????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Europa" !

Der RentenService der Deutschen Post AG führt die Rentenzahlungen im Auftrag der Träger der Deutschen Rentenversicherung aus. Das Verfahren hierzu ist in den "Bestimmungen über das Rentenzahlverfahren (RZB)" geregelt.

Natürlich ist es grds. möglich, dass Ihre Rentenleistung auch bei Wohnsitz in Deutschland auf ein Konto in einem anderen EU-Staat gezahlt wird.

Dass diese Zahlungsänderung - anders als bei üblichen Änderungen innerhalb Deutschlands - nicht allein vom RentenService durchgeführt werden kann, hat verschiedene Gründe. Z.B. stellen sich Fragen bzgl. einer möglichen Rückforderung bei Tod des Rentenempfängers. Hier ist eine besondere Zahlungserklärung vorzunehmen, die auch von der kontoführenden Bank zu bestätigen ist.

Wie oben bereits erwähnt, ist für 2015 eine Änderung geplant, die dem RentenService bei Zahlungsumstellungen mehr Kompetenzen zuweist. Dies zumindest für Verzüge innerhalb Europas. Ich denke, dass dieses dann aber auch für Ihren Fall greifen müsste.

Allerdings kann ich Ihre Aufregung nicht ganz verstehen. Ihr Anliegen ist doch, dass Ihre Rentenzahlung entsprechend Ihrem Wunsch umgestellt wird. Ob dies direkt durch den RentenService erfolgt oder aber unter Einschaltung des zuständigen Rentenversicherungsträgers dürfte Ihnen letztlich doch egal sein. Wichtig ist doch das Ergebnis.

Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Änderungswunsch einfach an Ihren rentenzahlenden Versicherungsträger zu wenden. Dieser wird dann alles erforderliche veranlasssen !

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3 Antworten

Lupoam 24.06.2014 | 18:04
Hallo Europa, es ist aktuell einfach so, dass die Rentenzahlung auf eine Auslandszahlung umzustellen ist, wenn die Zahlung auf ein Auslandskonto gehen soll. Selbst dann, wenn der Wohnort im Inland bleibt. Und diese Umstellung erfolgt derzeit ausschließlich vom zuständigen RV-Träger und nicht vom Renten Service. Soweit mir bekannt, soll sich dieses Verfahren ab 2015 ändern. Voraussichtlich ab 2015 soll eine Umstellung innerhalb der EU auch vom Renten Service durchgeführt werden können.
Mannomannam 25.06.2014 | 07:05
NA UND? Trotzdem hat die Deutsche Rentenversicherung von Amts wegen zu prüfen, ob und in welcher Form eine Auslandszahlung vorliegt. Dass diese Prüfung in Ihrem Fall relativ kurz und einfach ausfallen wird, ist schön für Sie. Dennoch wird diese Prüfung einzig und allein die Deutsche Rentenversicherung durchführen, und niemand anders. Auch nicht Sie allein! Haben Sie es jetzt verstanden, dass es schlicht eine Kompetenzfrage ist, oder wollen Sie das nicht verstehen? Und bitte verstehen Sie jetzt die Vokabel "Kompetenz" nicht falsch - das hat nicht mit "Fähigkeiten", sondern mit der "Erlaubnis" zu tun. Vielleicht ein Vergleich, damit es noch deutlicher wird: Wenn Ihnen jemand die Einfahrt zuparkt und es ganz offensichtlich ist, dass dieser jemand Sie an der Ausfahrt hindert und "weg muss", weil Sie nicht weg können, dürfen Sie den trotzdem nicht selbst abschleppen, sondern müssen das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen, damit die das tun (anordnen), weil nur die das dürfen. Klar? Kleiner persönlicher Tipp zum Schluss: Wer freundlich fragt, bekommt auch eine freundlich formulierte Antwort. Und Satzzeichen sind keine Rudeltiere!
Jaam 25.06.2014 | 06:10
Einfach die Bankverbindung im BIC und IBAN Format an Ihren RV-Träger senden. Schon hat sich die Sache erledigt.
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