Ihre Frage kann so im Forum nicht abschließend beantwortet werden. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht in jedem Fall nicht versicherungspflichtig. Diverse selbständige Tätigkeiten können Versicherungspflicht auslösen (z.B. selbständige Lehrer und Erzieher; selbständig Tätige die überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind; diese Aufzählung ist nicht abschließend).
Die Frage nach der Höhe eines eventuell zu zahlenden Pflichtbeitrags bzw. eines freiwilligen Beitrags kann demnach nicht pauschal beantwortet werden.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend eine persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.