Hallo,
ich bitte um Antwort auf folgenden Fall: wenn das Arbeitsentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt - man ist dann ja freiwillig krankenversichert - wie berechnet sich dann der Betrag, der an die Rentenversicherung übermittelt wird.
Ich verstehe nicht, dass der Betrag nicht identisch ist mit der Beitragsbemessungsgrenze ist, sondern deutlich darunter liegt.
Vielen Dank für Antworten.